Stellungnahme Aachener Windkraftbetreiber zur Landtagsvorlage 17/4434 und Einladung zu einem Vorort-Termin im Windpark Aachen-Butterweiden

 

So funktioniert Klimaschutz nicht – Neue Abstandsregeln torpedieren Windenergie-Nutzung in Aachen

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet,

die unterzeichnenden Unternehmen und Gruppen setzen sich z. T. schon seit Jahrzehnten für die Nutzung erneuerbarer Energien in Aachen ein. Wir sind zutiefst beunruhigt über den Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches, mit dem für Windanlagen ein Mindestabstand von 1000m selbst zu Kleinst-Siedlungen vorgeschrieben werden soll. Wir laden Sie herzlich ein, sich hier in Ihrer Heimatstadt, im EuroWindPark Butterweiden, ein Bild davon zu machen, welche katastrophalen Auswirkungen dieses Gesetz für die Windenergie-Nutzung und damit für die klimapolitischen Ziele der Stadt Aachen hätte.

Ob aktueller Waldzustandsbericht oder Pariser Klimaabkommen: Gerade wir in NRW stehen unter Druck, schnell zu handeln, um den Klimawandel zu stoppen. Denn während deutschlandweit in 2019 bereits 42 % des Bruttostromverbrauches aus erneuerbaren Energien stammen, sind es in NRW im gleichen Jahr erst 16 %. Mit den derzeit bestehenden Gesetzen zum Einwohner-, Natur- und Artenschutz ist es trotz großer Bevölkerungsdichte NRWs sehr wohl möglich, mithilfe von Photovoltaik und in großem Maße auch durch Nutzung der Windenergie die Klimaschutzziele zu erreichen. Für die Windenergie brauchen wir ausreichend Flächen, die nicht durch willkürliche Abstandsregeln reduziert werden dürfen.

Aktuelle Umfragen belegen, dass 83 % der Bevölkerung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien eintreten. Dort, wo es schon eine hohe Anlagendichte gibt, ist die Akzeptanz regelmäßig besonders groß! Wer ernsthaft daran interessiert ist, die Akzeptanz weiter zu erhöhen, der muss Bürger an der Windstromerzeugung beteiligen.

Welche katastrophalen Folgen die Gesetzesänderung hätte, lässt sich am Beispiel der Stadt Aachen erkennen: im Norden der Stadt stehen sechzehn Windräder, von denen viele die geplante Betriebsdauer bereits erreicht oder sogar schon überschritten haben. Die Anlagenbetreiber bemühen sich gemeinsam mit der Stadt Aachen um eine Nachnutzung der Flächen. Die Standorte von vierzehn dieser sechzehn Windräder würden unter die geplante Ausschluss-Regelung fallen, sofern der 1000m-Abstand auch zu Häusern auf der niederländischen Seite eingehalten werden muss, wo übrigens wesentlich geringere Abstände üblich sind. In Aachen müssten nicht weniger, sondern deutlich mehr Windräder als bisher geplant entstehen, um die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen.

Wir bitten Sie dringend, den Gesetzentwurf nicht weiter zu verfolgen, oder zumindest eine Ausstiegs-Möglichkeit für Kommunen vorzusehen. Die Kommunen sind die Träger der Planungshoheit und können die lokalen Besonderheiten besser berücksichtigen.

Gern erwarten wir Ihre Antwort auf unsere Einladung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Elanor Kluttig, Windkraft Aachen GbR und Bürger-Energie Aachen GbR, ekluttig@web.de

 

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