Dieser Artikel wurde für das Magazin von RobinWood, der gewaltfreien Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt, geschrieben.

 

Das neue EEG - wenig Licht, viel Schatten.

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war vor über 20 Jahren die Initialzündung für eine ökologisch nachhaltige Energiepolitik. Mit Vorrang- und Vergütungsregelungen für Strom aus Wind- und Solarenergie und weiteren Techniken gelang es, dass trotz anfänglich hoher Technikpreise in die Zukunft investiert wurde. Die Solar- und Windpioniere trugen dazu bei, dass die Technik weiterentwickelt und die Systemkosten verringert werden konnten. Einspeisevergütungen, die den wirtschaftlichen Betrieb sicherstellten, motivierten weitere Investoren. Das Gesetz bot die Grundlage für einen erfolgreichen Klimaschutz. Zurecht fand es europa- und weltweite Anhänger und Nachahmer.

Leider hielt der Erfolg nicht lange an. Das EEG wurde in die Mangel genommen und von einer Novelle zur anderen bürokratisch aufgebläht. Umfasste das EEG 2000 noch 12 Paragrafen, zählt die heutige aktuelle Fassung – das EEG 2021 - weit über 100 (!). Mit den umfassenden Regelungen sowie Vorschriften zum Netzanschluss und zur Anmeldung sind viele Anlagenbetreiber bereits länger überfordert. Restriktionen und Strafzahlungen (Pönalen) bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben bereiten zudem oft Investitionssorgen. Mit einem Ballast angegliederter Gebührenordnungen und Verordnungen zur detaillierten Ausgestaltung und behördlichen Verwaltung kommen mittlerweile nur noch Insider zurecht. Nicht nur Betroffene und Klimaschutzorganisationen beklagen seit Jahren die massive Bürokratie des Gesetzes. Auch Juristen und Branchenfachleute sind zunehmend überfordert, sichere Auskünfte und klare Investitionshilfen zu geben.

 

Die Energiewende gerät ins Stocken – und das nicht erst seit 2021.

 

Auch im neuen EEG 2021 führt man das Mantra, die Energiewende müsste in planwirtschaftlich definierte, jährliche Ausbauziele gepresst werden. So schreibt das Gesetz vor, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent im Jahr 2030 zu steigern. Das ist nicht nur völlig ambitionslos und ignoriert damit die umfassenden Potentiale von Wind und Solar. Die Zielsetzung basiert auch noch auf viel zu geringen Annahmen des Bruttostromverbrauchs. Denn die Umstellung der Wärmeversorgung und des Verkehrs sowie der Ausbau der Speicher und die Notwendigkeit der CO2-Rückholung wurden nicht mitgedacht. Das EEG 2021 ist damit eine Kapitulation vor den zeitlich immer drängender werdenden Klimaschutzverpflichtungen.

Denn es ist geradezu existentiell, die Investitionsbereitschaft der Bürger*innen und Unternehmen in Erneuerbare Energien anzuregen. Wir alle wissen, dass fossile und atomare Techniken schnellstmöglich durch Windkraft-, Solar- und andere emissionsfreie Energieerzeugungsanlagen ersetzt werden müssen. Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre erreicht mit 420 ppm bereits bedrohliche Rekordwerte. Trotz pandemiebedingtem Rückgang der CO2-Emissionen um sieben Prozent wurden laut Wissenschaftlern des Global Carbon Projects rund 34 Milliarden Tonnen CO2 ausgestoßen. Die Klimaerhitzung schreitet unaufhörlich voran.

Auch in diesem EEG gibt es klare Ausbaudeckel bei Wind- und Solarenergie – sei es über jährliche Ausschreibungsbudgets oder monatlich „atmende“ Vergütungsanpassungen je nach Zubau. Das ist der falsche Weg. Wir brauchen einen ungehinderten Ausbau der Erneuerbaren. Zwar ist es erfreulich, dass im neuen EEG erstmals Agri-PV und Floating-PV als Optionen mitgeführt werden. Allerdings ist zu erwarten, dass die über Ausschreibungen definierte Vergütung für die neue Systemtechnik zu gering sein wird.

Ebenso problematisch sind die sinkenden Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen. Mit nur noch 8,16 Ct/kWh für Kleinanlagen (< 10 kWpeak, Januar 2021) ist die Einspeisevergütung für einen wirtschaftlichen Betrieb oft nicht mehr ausreichend. Auch in Kombination mit dem Eigenverbrauch wird es häufig eng. Darüber hinaus besteht das Problem, dass Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch optimiert werden und dringend benötigte Flächen für die Energiewende ungenutzt bleiben. Der SFV fordert deshalb schon seit Jahren, die Einspeisevergütung so stark anzuheben, dass mit Photovoltaik auch bei Netzeinspeisung Renditen erzielt werden können. Nur so können die vorhandenen Flächen optimal ausgenutzt werden. Im EEG 2021 hat man es nun wieder verpasst, Abhilfe zu schaffen und die Einspeisevergütungen auf ein Niveau anzuheben, das einen wirtschaftlichen Betrieb von Kleinanlagen ermöglicht. Viele Kommunen haben sich heute schon entschlossen, außerhalb des EEG Fördergelder zu zahlen, um die Investitionsbereitschaft in PV wieder anzukurbeln.

Die Liste der problematischen Regelungen und Restriktionen lässt sich leider noch weiter fortsetzen. Viel Bürokratie wurde aus dem Vorgänger-EEG mitgeschleppt und nicht aufgelöst. 

 

Einige Lichtblicke gibt es allerdings dennoch:

 

Wir haben gemeinsam mit anderen Klimaschutzorganisationen und Unterstützer*innen dafür gekämpft, dass die EEG-Umlage auf EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus PV-Anlagen abgeschafft wird. Hier gibt es kleine Erfolge. Die Schwelle, ab der 40 Prozent EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom gezahlt werden muss, wird von 10 Kilowatt (EEG 2017) auf 30 Kilowatt (EEG 2021) angehoben, auch für Bestandsanlagen. Und der Zuschlag für Mieterstrom wurde für Anlagen bis 100 Kilowatt leicht angehoben. Was allerdings fehlt ist die Gleichstellung von Mieterstrom mit der Eigenversorgung bei der EEG-Umlage.  An Mieter weitergegebener EE-Strom wird mit 100% EEG-Umlage belastet. Hier setzt die Bundesregierung europarechtliche Vorgaben nicht um. Wir werden weiterhin Druck machen, damit sich das ändert.

In den letzten Monaten warfen die Regelungen des EEG 2017 zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen ihre Schatten voraus.  Das Gesetz schrieb komplexe Direktvermarktungsregelungen, Smart-Meter-Einbaupflichten und die EEG-Umlage auf Eigenversorgung vor. Zu Recht protestierten zahlreiche Anlagenbetreiber und äußerten die Sorge, ob der Weiterbetrieb einer voll funktionstüchtigen Ü20-PV-Anlage unter den gegebenen Bedingungen noch möglich sei. Ein wirtschaftliches Desaster schien unvermeidlich und der Abbau von intakter Technik unabwendbar. 

Auch hier haben wir Protest geschlagen. In zahlreichen politischen Aktionen, aufklärenden Vorträgen, öffentlichkeitswirksamen Petitionen und Anhörungen setzten wir uns dafür ein, dass bürokratische Hürden abgebaut und einfache, wirtschaftlich tragbare Lösungen für den Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen gefunden werden. Wie diese Lösungen ausschauen könnten, haben wir in einem Gutachten, das gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie und der Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer erstellt wurde, aufgezeigt.  

Wir hatten in Teilen Erfolg: Für den größten Teil der Pionier-Anlagen, deren Einspeisevergütung zum 01.01.2021 ausläuft, muss nun entgegen den vorherigen Plänen nach EEG 2021 kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert werden. Erst ab 7 Kilowatt sind diese verpflichtend, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Marktfreigabe erteilt hat. Die EEG-Umlagebefreiung bis 30 Kilowatt gilt unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme und somit auch für ausgeförderte Anlagen.

Keinen Erfolg hatten wir bei der Vergütung: Für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom kann nur eine Anschlussförderung in Höhe des Jahresmarktpreises abzüglich der Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2021 sind das gerade mal 2,058 Ct/kWh. Das ist zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig! Wir setzen uns daher weiterhin für die Anhebung der Vergütung ein.

 

 

Wie kann es weiter gehen?

 

Wir brauchen dringend Lösungen für einen engagierten, beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren. Auf Freiwilligenbasis und unter dem Regime eines zukunftsblinden Marktes wird die Energiewende kaum das erforderliche Tempo aufnehmen. Deshalb diskutieren Experten schon länger darüber, ob es überhaupt noch genügt, das EEG in Teilen zu reformieren und den bürokratischen Ballast abzuwerfen.

„Reform“ hat seinen Wortursprung in den lateinischen Worten re = zurück und formatio = Gestaltung, Wiederherstellung. Doch wie soll das EEG gestaltet werden? Es reicht schon lange nicht mehr, mit einer Überarbeitung Bewährtes aus Vorgängerversionen des EEG wiederherzustellen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen weiterentwickelt werden und wir benötigen einen immensen Investitionsschub bei den Erneuerbaren Energien, um das fossil-atomare Energiesystem vollständig und in kürzester Zeit abzulösen. Alle Sektoren müssen umgestellt werden: die Wärme- und Kälteversorgung der Gebäude und der Industrie, das Verkehrswesen, die Grundstoff- und Petrochemie sowie die Landwirtschaft. Ebenso müssen Verfahren zur Rückholung von Klimagasen aus der Atmosphäre mitgedacht werden. Und die vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien kann nur dann gelingen, wenn Stromspeicher auf- und ausgebaut werden.

Gemeinsam mit anderen Klimaschutzorganisationen haben wir eine Initiative für „100% Erneuerbare Energien bis spätestens 2030“ gegründet. Wir haben uns an einem Runden Tisch Erneuerbare Energien zusammengefunden, um Strategien für eine effiziente Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln. Der SFV hat bereits im Frühjahr 2020 ein Arbeitspapier für ein neues Energiewendegesetz veröffentlicht. Aktuell arbeiten wir an einer Studie, in der die Eckpunkte dargelegt werden, wie eine vollständige Energiewende bis spätestens 2030 zu schaffen ist.

2021 wird ein Super-Wahljahr. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen an. Und zum ersten Mal seit Beginn der massiven Klimaproteste von Fridays for Future wählen die Bürger*innen einen neuen Bundestag. Wir sind gespannt, welche Antworten die Politik auf diese unüberhörbaren Meinungsbekundungen der Wähler*innen bietet.

Das neue Jahr fordert also sehr viel Einsatz, denn es liegt an UNS, Politik aktiv zu gestalten. Wir freuen uns, wenn Sie uns dabei unterstützen.