EURATOM in der Europäischen Verfassung
EUROSOLAR-Pressemitteilung vom 23.06.03
Zum Verfassungsentwurf des EU-Konvents erklärt der Präsident von EUROSOLAR und Vorsitzende des Weltrates für Erneuerbare Energien, MdB Dr. Hermann Scheer: Der Verfassungsentwurf des EU-Konvents enthält zwei schwerwiegende energiepolitische Weichenstellungen: Der EURATOM-Vertrag soll ohne irgendeinen Abstrich weiter gelten. Das heißt: Die Privilegierung der Atomenergie, außerhalb aller Marktregeln und ohne demokratische Kontrolle, würde weitergehen. Die Energiepolitik soll künftig zu den EU-Zuständigkeiten gehören. Die Kombination dieser beiden Verfassungselemente ist jedoch nicht akzeptabel. Sie wird darauf hinauslaufen, dass die Energiepolitik in der gesamten Europäischen Union eine Schlagseite zugunsten der Atomenergie und zu Lasten der Erneuerbaren Energien erhält. Der prioritäre und massive Ausbau der Erneuerbaren Energien ist das wichtigste anzustrebende Ziel jedweder zukunftsfähigen Energiepolitik. Da die Nutzung Erneuerbarer Energien an den zwangsläufig von Land zu Land unterschiedlichen bürokratischen Bedingungen ausgerichtet sein muss, ist ein Zentralisierung der energiepolitischen Zuständigkeit auf die EU schon für sich gesehen sehr fragwürdig. Was mit an die jeweiligen geographischen Bedingungen angepassten politischen Instrumenten vorangetrieben werden muss, verträgt sich nicht mit einem EU-weiten einheitlichen Politik-Instrumentarium. Ungleiches kann nie gleich behandelt werden. Was also ohnehin fragwürdig ist, würde durch die unveränderte Stellung von EURATOM in der künftigen EU untragbar. Daraus ergibt sich: eine Zuständigkeit der EU für die Energiepolitik muss abgelehnt werden, solange der EURATOM-Vertrag und damit die Privilegierung der Atomenergie nicht aufgehoben wird. Darauf sollten alle Regierungen in Europa hinwirken, die es ernst meinen mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien.
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Der Solarenergie-Förderverein schließt sich dieser Erklärung an.