Auswirkungen des SFV-Vorschlags - Finanzierung des bisherigen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung durch eine Energiesteuer
- Energiesteuer im gewerblichen Bereich
Zur Finanzierung soll der Staat die Energiesteuer jeweils soweit anheben, dass aus der Besteuerung des gewerblichen Energieverbrauchs jährlich 195 Mrd. Euro zusätzlich eingenommen werden. Diese 195 Mrd. dienen der Finanzierung des bisherigen Arbeitgeberanteils. - Energiesteuer und Energiegeld im privaten Bereich
Der private Energieverbrauch soll mit dem selben Steuersatz wie der gewerbliche Energieverbrauch besteuert werden. Da der private Energieverbrauch etwa die Hälfte des gewerblichen Energieverbrauchs beträgt, kommen hier zusätzlich noch einmal 195 / 2 = 97 Mrd. Euro zusammen. Diese sollen zum Ausgleich für die zusätzliche Belastung des nichtgewerblichen Verbrauchs an alle in Deutschland wohnenden Personen ohne Rücksicht auf Alter, Beschäftigungsstand oder Energieverbrauch ausgezahlt werden. Das bedeutet ein "Energiegeld" von 100 Euro pro Person und Monat.
Auswirkungen auf verschiedene Wirtschaftszweige
In der folgenden Auflistung sind die Wirtschaftszweige nach Personal- bzw. Energieintensität geordnet. Die personalintensiven stehen oben, die energieintensiven unten. Bei einer Verlagerung der Abgabenlast vom Produktionsfaktor Arbeit auf den Produktionsfaktor Energie würden die oben stehenden Wirtschaftszweige zu den Gewinnern zählen.Nach dem SFV-Vorschlag ist eine Energiesteuer von 12 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Gleichzeitig soll der Arbeitgeberanteil wegfallen. Er beträgt rund 21% der Personalkosten. Für jeden Wirtschaftszweig erhöhen sich die Energiekosten duch die zusätzliche Energiesteuer um 12 Cent/kWh und gleichzeitig verringern sich die Personalkosten durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils in Höhe von 21 % der gesamten Personalkosten. Bei den personalintensiven Wirtschaftszweigen überwiegt die Einsparung durch Wegfall des Arbeitgeberanteils. Bei den energieintensiven Wirtschaftszweigen überwiegt die hinzukommende Energiesteuer.
Dividiert man die Energiesteuer durch den Arbeitgeberanteil, so kommt eine Kennzahl heraus, die die Mehrbelastung ausdrückt. Ist diese Zahl kleiner als 1, so hat der Unternehmenszweig einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Zustand. Bei einer Kennzahl größer als 1 gehört der Wirtschaftszweig zu den Verlierern. Wirtschaftszweige, die zu den Verlierern gehören, werden schrumpfen und Personal entlassen. Wirtschaftszweige, die zu den Gewinnern gehören, werden wachsen. Da es die energieintensiven Wirtschaftszweige sind, die schrumpfen, können sie nur wenig Personal entlassen. Da es die personalintensiven Wirtschaftszweige sind, die wachsen, werden sie viel Personal einstellen. In der Bilanz wird sich eine Zunahme an Neueinstellungen ergeben.
Die zugrunde liegenden Daten stammen vom Statistischen Bundesamt und beziehen sich auf das Jahr 2003.. Sie sind zu finden unter
- Umweltnutzung und Wirtschaft - Tabellen (Band 1) zu den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen 2005 - Tabelle 5.2 Direkter Energieverbrauch im Inland
- Fachserie 4 / Reihe 4.3 Ableitung der Leistungsgrößen, Tabelle 1. Dort findet man die Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit für die Unternehmenszweige des verarbeitenden Gewerbes sowie des Berbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden.
- Das Arbeitnehmerentgelt für Bildung stammt aus Fachserie 18 / Reihe 1.4, Tabelle 3.4.3.15
Die folgende Tabelle muss noch in einigen Details überprüft und korrigiert werden. Sie gibt jedoch schon jetzt einen ungefähren Eindruck von den Größenordnungen
Beispiele für Gewinner und Verlierer
bei Verlagerung der Abgabenlast vom Personal auf die Energie
Verhältnis der vorgeschlagenen Energiesteuer zum wegfallenden ArbeitgeberanteilG e w i n n e r - p e r s o n a l i n t e n s i v
0.22 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
0.32 Maschinenbau
0.34 Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, H.v. Uhren
0.35 Erziehungs- und Unterrichtsdienstleistungen bzw. Bildungswesen
0.37 H.v. Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.ä.
0.52 Sonstiger Fahrzeugbau
0.54 H.v. Kraftwagen und Kraftwagenteilen
0.56 Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik
0.58 H.v. Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
0.58 Bekleidungsgewerbe
0.76 H.v. Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten usw.
0.78 Tabakverarbeitung
0.79 Ledergewerbe
0.82 Herstellung von Metallerzeugnissen
V e r l i e r e r - e n e r g i e i n t e n s i v
1.44 Kohlenbergbau, Torfgewinnung
1.74 Textilgewerbe
1.94 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln ohne Getränke
2.21 Holzgewerbe (ohne H.v. von Möbeln)
3.50 Recycling, Herstellung von Sekundärrohstoffen
3.53 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
5.42 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
6.21 Bergbau
10.28 H.v. chemischen Erzeugnissen (ohne Pharmazeut. Erzeugnisse)
33.29 Gewinnung von Erdöl/Erdgas,
Erbringung damit verbundener Dienstleistungen
43.51 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung von Brutstoffen