Dieser Artikel ist veraltet.

Unseren neuen Solar-Wiki-Eintrag zum Thema "Rechnung schreiben und Mahnverfahren einleiten" finden Sie hier:

https://www.sfv.de/mahnverfahren


Sehr geehrte Betreiber,

Falls bei Ihrer Solaranlage noch keine geregelte Bezahlung des Solarstroms durch den Netzbetreiber erfolgt, empfehlen wir Ihnen:

Lesen Sie zwei Monate nach Betriebsbeginn Ihren Einspeisezähler ab und stellen Sie Ihrem Netzbetreiber den bis dahin gelieferten Solarstrom in Rechnung.

Mahnverfahren

Der Einspeiser setzt eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung. Sollte die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber dennoch nicht bezahlt werden, so beantragt der Einspeiser (30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Netzbetreiber) beim zuständigen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes den Erlass eines Mahnbescheides. Das Formblatt dazu kann man selber ausfüllen oder durch Rechtsanwalt ausfüllen lassen.

Nach Bezahlung der Gerichtskosten (Beispiel 36,- Euro bei Mahnbetrag bis 1000,- Euro) übernimmt das Gericht die Zustellung und informiert den Einspeiser postalisch über das Zustellungsdatum. Die Gerichtskosten werden dem Mahnbetrag automatisch zugeschlagen, der Einspeiser bekommt sie also bei erfolgreichem Mahnverfahren wieder zurück.

Nun gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Der Netzbetreiber zahlt den Mahnbetrag plus Gerichtskosten.

2. Wenn der Netzbetreiber gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, kann auf Antrag des Einspeisers ein gerichtliches Verfahren folgen.

3. Wenn der Netzbetreiber 14 Tage nach Zustellung keinen Widerspruch einlegt und auch nicht zahlt, kann der Einspeiser einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dann nach weiteren zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides kein Einspruch eingelegt wird, kann der Einspeiser über den Gerichtsvollzieher eine Vollstreckung veranlassen.

4. Wenn gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt wird, geht das Verfahren in ein streitiges über.