Landgericht Frankfurt/Oder untersagt Rechnungstellung für netztechnische Vorprüfung

Artikel vom 6.11.2001
Sehr geehrte Solarfreunde,

von der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) erreichte uns folgende Pressemitteilung, die wir gerne an Sie weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Marold


Thema: Kosten der netztechnischen Vorprüfung zum Anschluss von Energieanlagen im Rahmen des EEG (PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Biomasse..)

Bisherige Praxis der Netzbetreiber

Die Versorgungsnetzbetreiber (Energieversorger) haben in der Vergangenheit häufig für die nach § 3 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Offenlegung der Netzdaten gegenüber dem Einspeisewilligen eine „Kostenpauschale“ gefordert. Die erhobenen Beträge lagen teilweise bei mehreren Tausend DM. Es liegt nicht fern, hinter dieser Maßnahme vorsätzlichen Widerstand der Energieversorger gegen die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energien zu vermuten.

Eine hochaktuelle Gerichtsentscheidung macht nun Schluss mit dieser Praxis.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat in einem Berufungsverfahren letztinstanzlich entschieden, dass ein Netzbetreiber verpflichtet ist, kostenlos in Form einer nachprüfbaren Netzberechnung darüber Auskunft zu geben, ob eine Anschlussmöglichkeit besteht, wie groß die abnehmbare Strommenge am geplanten Standort ist und wie hoch die voraussichtlichen Kosten des Netzanschlusses sein werden.

Frau und Herr Vorwerk aus Berlin haben im Rahmen der Errichtung von Windkraftanlagen in Brandenburg einen Rechtstreit mit dem Brandenburger Energieversorger e.dis erfolgreich durchgestanden. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Nierer, von der die Familie Vorwerk vertretenden Anwaltskanzlei, dazu: „Die Auswirkungen dieses Urteils dürften erheblich sein. Anlagenbetreiber, die die Kostenpauschale in der Vergangenheit gezahlt hatten, können diese von Netzbetreiber zurückfordern...

Dieses Urteil hat Rechtskraft erlangt. Eine Revision ist nicht möglich.“

Anlagenbetreiber können nun bei ähnlichen Fällen auf dieses Urteil verweisen. Der Informations-Rundbrief der Anwaltskanzlei ist im Internet unter www.dgs-berlin.de veröffentlicht.