Oberlandesgericht untersagt Werbung der E.ON für reinen Wasserkraftstrom
Copyright: BOXER - Infodienst: Regenerative Energie 24.08.2001 / Nr. 1
Das Oberlandesgericht München hat der E.ON Energie AG untersagt, in ihrer
Werbung zu behaupten, mit dem Produkt Aquapower erhalte der Kunde 100 % Strom aus
Wasserkraft. Das Gericht verwies in der Urteilsbegründung auf die technische
Unmöglichkeit kundenseitig ausschließlich umweltfreundlichen Strom aus dem
Netz zu entnehmen und sah den Tatbestand einer irreführenden Werbung somit als
gegeben an. Der von E.ON eingebrachten Argumentation der Verbraucheraufklärung
über den Zusammenhang einer zeitgleichen Wasserkraftstromeinspeisung zum
Verbrauch von Aquapower folgte das Oberlandesgericht nicht. Angestrengt hatte das
Verfahren die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg.