Oberlandesgericht untersagt Werbung der E.ON für reinen Wasserkraftstrom

Copyright: BOXER - Infodienst: Regenerative Energie 24.08.2001 / Nr. 1


Das Oberlandesgericht München hat der E.ON Energie AG untersagt, in ihrer Werbung zu behaupten, mit dem Produkt Aquapower erhalte der Kunde 100 % Strom aus Wasserkraft. Das Gericht verwies in der Urteilsbegründung auf die technische Unmöglichkeit kundenseitig ausschließlich umweltfreundlichen Strom aus dem Netz zu entnehmen und sah den Tatbestand einer irreführenden Werbung somit als gegeben an. Der von E.ON eingebrachten Argumentation der Verbraucheraufklärung über den Zusammenhang einer zeitgleichen Wasserkraftstromeinspeisung zum Verbrauch von Aquapower folgte das Oberlandesgericht nicht. Angestrengt hatte das Verfahren die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg.