Großanlagen-Betreiber droht dem SFV rechtliche Schritte an
Darüber hinaus hat der SFV anlässlich der Inbetriebnahme des "Größten Deutschen Solarkraftwerks" auf einer Freifläche darauf aufmerksam gemacht, dass die elektrische Aufteilung von Freiflächen-Großanlagen mit dem Ziel, die Vergütung für kleine Freiflächen-Anlagen nach dem EEG zu erhalten, möglicherweise eine Umgehung des Gesetzes darstellt und dass deshalb in solchen Fällen eine Vergütung nach dem EEG im Streitfall fraglich sei.
Eine betroffene Firma hat uns telefonisch darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre Aktionäre und Anleger nunmehr verunsichert seien und einen Widerruf verlangt. Insbesondere sei die Vergütung ihrer großen Anlage mit 99 Pf/kWh für 20 Jahre durch einwandfreie Verträge mit den Netzbetreibern abgesichert.
Der SFV hat daraufhin angeboten, diese Einspeiseverträge in ihren wesentlichen Passagen zu veröffentlichen, damit die Anleger und Aktionäre sich ein eigenes Urteil über die Sicherheit der Einspeisevergütung bilden können.
Dies hat der Großanlagen-Betreiber abgelehnt.
Er hat stattdessen rechtliche Schritte gegen den SFV angedroht.
Der Vorstand des SFV verwahrt sich gegen diesen Versuch, durch Drohungen die sachgerechte Information der an Solarenergie interessierten Öffentlichkeit zu beeinflussen.
Das Angebot, die Einspeiseverträge in ihren wesentlichen Passagen zu veröffentlichen, halten wir weiter aufrecht.
Der Vorstand des SFV
Prof. Dr. Adolf Müller-Hellmann, Georg Engelhard, Wolf von Fabeck