gegen Wettereinwirkungen und andererseits zur Stromgewinnung aus Licht. Wenn hierfür Bauelemente kostengünstig angeboten werden, hat die PV einen großen Sprung vorwärts getan. Bisher allerdings steckt diese Technik noch in den Kinderschuhen. Die Entwicklungskosten für solche Elemente können durch die Gebäude-Vergütungssätze bei weitem noch nicht gedeckt werden.
Die Einspeisevergütung für solche gebäudeintegrierten PV-Anlagen sollte deshalb deutlich erhöht werden. Dazu bietet sich eine Erweiterung des "Fassadenzuschlages" im EEG an. Mit dieser Erweiterung können gleichzeitig die häufig vorkommenden Auslegungsstreitigkeiten ausgeräumt
werden.
Bisher lautet §11, Abs. 2, Satz 2: "Die Mindestvergütungen nach Satz 1 erhöhen sich um jeweils weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage nicht auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes angebracht ist und wenn sie einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet."
Der SFV stellt folgende Neuformulierung der Bedingung zur Diskussion:
" ... wenn die Anlage auf oder an einem Gebäude angebracht ist und die
Funktion von Gebäudeteilen oder Bauelementen übernimmt".