Freiland-Solarstrom-Großanlagen - Eine Umgehung des EEG
Wer hätte in der Anfangszeit des Automobils, als man noch mit diesen wunderschönen handgefertigten Automobilen mit Ledersitzen und außen angebrachter Hupe eine Landpartie unternahm, vorausgesehen, dass irgendwann einmal die Landschaft mit Straßen und Autobahnen zugebaut sein wird? Wird es uns mit der Photovoltaik ähnlich ergehen, werden wir eines Tages in der Landschaft das spiegelnde Blau der PV-Großanlagen als bestimmenden Eindruck wahrnehmen und besteht darüber, dass dies wünschenswert sei, wenigstens unter Umweltfreunden ein Konsens?
Besteht überhaupt eine Notwendigkeit, mit PV-Anlagen auf unversiegelte Flächen auszuweichen, obwohl es genügend, auch genügend große Gebäudedächer, Lärmschutzwände und Fassaden gibt?
Ist es nicht absurd, dass einige Vertreter einer umweltfreundlichen Technik daran beteiligt sind, unversiegelte Landflächen mit Beschlag zu belegen, so als hätten wir noch beliebig viel davon?
Riskieren wir nicht durch PV-Großanlagen auf Freiflächen den durch viele Umfragen bestätigten breiten Konsens in der Bevölkerung darüber, dass die Solarstromnutzung die wünschenswerteste aller Stromerzeugungstechniken sei?
Wer die hier gestellten Fragen ernst nimmt, kann unseres Erachtens nur zu einer Ablehnung von Großanlagen auf unversiegelten Flächen kommen.
Der Gesetzgeber hat dies offenbar genauso gesehen. Er bestimmt im EEG § 2 Abs 2
"Nicht erfasst wird Strom (...) aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie mit einer installierten elektrischen Leistung über fünf
Megawatt. Soweit
Anlagen zur Erzeugung baulichen Anlagen angebracht sind, die vorrangig anderen Zwecken
als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsendergie dienen, beträgt die
Leistungsgrenze des Satz 1 100 Kilowatt.
Im besonderen Teil des EEG findet sich dazu folgende Erläuterung:
"(...) Damit soll die weitere Versiegelung von Freiflächen verhindert
werden."
Wir halten die Aufteilung von großen Freiland-Anlagen in Einzelanlagen unter 100 kW für den Versuch, das Gesetz zu umgehen.
Der Solarenergie-Förderverein