Datum: 26.03.02
Kontrastprogramm zum "Ökostromhandel"
Vorbild beim Stromverkauf - Elektrizitätswerk Schönau
Es geht heute, hier und jetzt nicht um "Watt Ihr Volt"!
Unter der Bezeichnung "Watt Ihr Volt" sammeln die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) bei deutschen Stromkunden freiwillige Spenden zur Unterstützung beim Bau privater PV-Anlagen, aber auch anderer regenerativer Erzeugungsanlagen und BHKW. Die Stromkunden wechseln dabei ihren Stromhändler nicht, sie bleiben Kunde der RWE oder von E.ON oder ... oder ... und führen lediglich ihre Spenden an die Elektrizitätswerke Schönau ab.
Um dieses Spendensammelprogramm "Watt Ihr Volt" geht es hier und heute ausdrücklich nicht!
Hier geht es um den ganz normalen Stromkauf bei den Elektrizitätswerken Schönau (EWS). Jeder Stromverbraucher im Bundesgebiet kann Kunde der EWS werden. Wir haben uns nach den Bedingungen erkundigt und müssen anerkennen, dass sie fast in jedem Punkt vorbildlich sind.
Uns wäre es natürlich lieber gewesen, wir hätten hier gleich mehrere Stromversorger zur Auswahl empfehlen können, aber wir kennen bedauerlicherweise (bisher) noch keinen anderen Stromversorger, dessen Verkaufsbedingungen so eindeutig demonstrieren, dass er die Energiewende anstrebt.Doch vorab: Ist es denn überhaupt so wichtig, beim Kauf von ganz normalen Strom den richtigen Stromversorger zu wählen?
Ja, es ist wichtig! Dazu erst einmal einige allgemeine Überlegungen:
Der Einfluss eines Stromversorgers auf die Energiepolitik hängt stark von seiner wirtschaftlichen Bedeutung, d.h. von seinem Umsatz, ab.
E.ON oder RWE z.B. verschaffen sich in der Energiepolitik eher Gehör als das kleine Elektrizitätswerk Schönau. Es ist deshalb legitim und sinnvoll, wenn Stromkunden zu einem Stromversorger wechseln, der die Energiewende vorantreibt, damit er mehr Einfluss bekommt. Wir haben darauf bereits in unserer [sfv-rundmail 43/01] hingewiesen, doch scheint diese Überlegung bei den heftigen und auch emotionalen Diskussionen zum Thema "Ökostromhandel" untergegangen zu sein. Heute diskutieren wir deshalb nicht über "Ökostromhandel"!
Wir suchen auch weiterhin keine Idealisten, die mehr Geld ausgeben wollen, sondern wir suchen kritische Menschen, die Strom zum üblichen Preis kaufen. Aber sie sollten ihren Strom bei solchen Stromversorgern kaufen, die die Energiewende voranbringen. Wir rufen also nicht zum "Stromwechsel" auf, sondern ggf. zum Wechsel des Stromversorgers. Das ist ein erheblicher Unterschied!
Stromwechsel oder Wechsel des Stromhändlers? Don't mix it up, baby! Verwechseln Sie das bitte nicht! Sie wissen doch, der Strom, den Sie vom neuen Stromhändler aus dem Netz beziehen, bleibt physikalisch gesehen der gleiche wie vorher, der gleiche, den auch Ihre Nachbarn beziehen. Aber...
Den Umsatz sollen solche Stromversorger machen, die sich für die Energiewende einsetzen!
Wir werben also nicht für den Kauf von "Ökostrom", sondern wir werben für soliden Stromkauf bei umweltengagierten Stromversorgern, von denen es in Deutschland hoffentlich mehr als nur den einen hier von uns vorgestellten gibt. Vielleicht finden Sie noch einen anderen als die EWS. Wir wollen Ihnen heute einige Anregungen geben, wonach Sie suchen können, bzw. worauf Sie bei der Suche achten sollten.
Hier melden sich garantiert die verschiedenen Zertifikatevereine, Technischen Überwachungsvereine und der Grüne Strom Label e.V. zu Wort.
Diese Institutionen wollen Ihnen die Suche und das Nachdenken abnehmen und ersparen. Lassen Sie sich darauf nicht ein! Zertifikate und Labels haben leider nur eine geringe Aussagekraft! Sie werden auf Antrag des Stromhändlers gegen Bezahlung nach formalen Kriterien vergeben, sagen aber herzlich wenig darüber aus, wie der Stromhändler wirklich zur Energiewende steht. Dies scheitert vornehmlich an zwei Problemen:- Unmöglichkeit einer lückenlosen Herkunftskontrolle für Strom
- Fragwürdigkeit einer Gesinnungsprüfung anhand des Kraftwerkparks oder der wirtschaftlichen Verflechtungen.
Das zweite Problem: Der politische Einsatz eines Stromversorgers für oder gegen die Energiewende hängt sicher nicht alleine davon ab, welche Kraftwerke er - historisch bedingt - zu seinem Kraftwerkspark zählt, oder wie seine wirtschaftlichen Verflechtungen sind. Die Vorstellung, man könne die "bösen" Stromhändler daran erkennen, dass sie mit Atomkraftwerken verflochten sind, ist ähnlich kindlich wie die Vorstellung, dass man einen Verbrecher an seinem stechenden Blick erkennen könne. Es gibt leider auch eine Menge von Unternehmen, die keine Atomkraftwerke betreiben und die dennoch die Energiewende blockieren; wir kennen einige. Hier ein besonders betrübliches Beispiel, das wir selber recherchiert haben und das uns die letzten Illusionen genommen hat:
Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Raum Köln
verkauft "Ökostrom" mit der Bezeichnung "Energreen".
Die Mehreinnahmen aus dem "Ökostromverkauf" gibt es
als Zuschuss an die Errichter von Photovoltaik- (PV)
Neuanlagen weiter und erhält dafür ein Goldenes Label.
Das klingt zuerst einmal ganz vielversprechend.
Doch schaut man hinter die Kulissen, dann ändert sich
der Eindruck: Genau dieses EVU nämlich verhindert durch abschreckende Vertragsgestaltung und preisaufwändige Anschlussbedingungen Hunderte von PV-Anlagen. Die Bilanz ist verheerend: Das Unternehmen fördert einige wenige PV-Anlagen durch einen Zuschuss, hängt sich dafür ein goldenes Label um und schreckt gleichzeitig hunderte von potentiellen PV-Anlagenbetreibern davon ab, ihrerseits eine PV-Anlage zu errichten. |
Also: Vergessen Sie die Zertifikate! Ordnen Sie diese Papiere getrost unter der Rubrik "Werbung" ein und denken Sie daran: In der Werbung ist fast alles erlaubt und fast nichts ist nachprüfbar.
Urteilen Sie lieber nach dem Motto: An ihren guten Taten sollt ihr sie erkennen.
Besonders hoch sind solche Taten zu bewerten, die dem Stromversorger keinen finanziellen Vorteil bringen, sondern in denen er demonstriert, dass ihm die Energiewende wichtiger ist, als die Steigerung des Umsatzes (Verzicht auf Grundpreis, Verzicht auf Mengenrabatt für Vielverbraucher). Vor allem aber, lassen Sie sich das Nachdenken nicht "abnehmen", urteilen Sie selbst!
Es gibt da einige Punkte, die Sie selbst - ganz ohne TÜV oder Zertifizierungsverein - herausfinden können:
Tarifgestaltung
Rufen Sie beim Stromversorger an, kündigen Sie an, dass Sie vielleicht Kunde bei ihm werden wollen und bitten Sie um sein Tarifblatt. Oder fragen Sie ihn:- Gibt es Preisermäßigungen für Vielverbraucher? (Das ist gar nicht gut!)
- Gibt es günstige Tarife für Elektroheizungen? (Unökologischer geht es kaum!)
- Verzichtet der Stromversorger auf einen Grundpreis? (Das ist gut, weil Stromsparer dann weniger bezahlen und weil Vielverbraucher dann mehr bezahlen müssen!)
- Bitten Sie um die Begründung für die letzte Preiserhöhung.
Lassen Sie sich eine Kopie per Fax zusenden.
Wenn in dieser Begründung unterschwellig gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder gegen die Stromsteuer, bzw. Ökosteuer Stimmung gemacht wird, dann liegt diesem Stromversorger offenbar nicht viel an der Energiewende.
Verhältnis zu den Einspeisern von Strom aus Solarstrom-Anlagen
Wenn der Stromversorger ein eigenes Netz betreibt, an welches man eine Solarstrom-Anlage (PV-Anlage) anschließen kann, finden Sie heraus:- Werden Interessenten zum Bau einer PV-Anlage ermutigt? (Das merken Sie bereits, wenn Sie dort telefonisch um Rat bitten - aber tunlichst nicht im selben Gespräch, in dem Sie ankündigen, dass Sie vielleicht Stromkunde werden wollen.)
- Wird eine höhere Einspeisevergütung als die Mindestvergütung nach dem EEG gezahlt? (Auch das können Sie am Telefon erfragen).
- Bitten Sie um ein Einspeisevertragsformular.
Falls der Netzbetreiber keinen Einspeisevertrag anbietet, so ist das kein Unglück. Im Gegenteil: Auch der SFV vertritt den Standpunkt, dass schriftliche Einspeiseverträge nicht erforderlich sind, weil das EEG und andere einschlägige Gesetze die Pflichten des Netzbetreibers eindeutig festschreiben. Falls der Netzbetreiber mehr tun will, als das, wozu das Gesetz ihn verpflichtet, genügt diesbezüglich seine einseitige schriftliche Verpflichtung.
- Wird in den Einspeiseverträgen drohend auf ein mögliches Ende des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verwiesen?
- Enthalten die Einspeiseverträge Klauseln, mit denen die Rückforderung der Einspeisevergütung angedroht wird?
- Wird die Länge der Einspeiseverpflichtung (20 Jahre plus die Restmonate des Inbetriebnahmejahres) ausdrücklich im Vertrag garantiert? (So erkennt der Einspeiser deutlich, dass ihm Investitionssicherheit geboten wird. In dieser Hinsicht ist der Einspeisevertrag der Stadtwerke Schleswig vorbildlich. Bitte nicht verwechseln mit der SCHLESWAG)
Verhältnis zu den Betreibern von kleinen KWK-Anlagen
Wenn der Stromversorger ein eigenes Netz betreibt, an welches man private KWK-Anlagen anschließen kann, finden Sie heraus:- Zahlt der Stromversorger für Strom aus privaten kleinen KWK-Anlagen auf Biomasse-Basis nur die gesetzliche Mindestvergütung oder zahlt er freiwillig mehr?
- Hilft der Stromversorger bei technischen Problemen?
Davor warnen wir:
Lassen Sie sich nicht durch die Werbung blenden! Selbstverpflichtungen, dass man den Bau von Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien fördert, sind kaum nachprüfbar. Versuchen Sie es gar nicht erst! Einige schöne PV-Anlagen und Windanlagen mit Anschrift und Telefonnummer sind rasch ins Netz gestellt und vermitteln den Eindruck der Transparenz, trotzdem sagen sie nichts über die eigentlichen Absichten des Händlers aus.Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der eigenen Recherche!
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck
Doch nun zu den Informationen zum Stromverkauf der Elektrizitätswerke Schönau (EWS). Wir hatten dort nachgefragt und erhielten von der Geschäftsführerin der Elektrizitätswerke Schönau folgende Antwort:
Elektrizitätswerke Schönau (EWS) 19.03.02
Hier habe ich einmal ein bisschen zusammengeschrieben , was die EWS alles macht. Ausführlichere Informationen zu einzelnen Punkten finden Sie in dem Papier, das ich Ihnen kürzlich schon einmal geschickt hatte. Wie Sie daraus entnehmen können, sprechen wir bei unserem Stromverkauf auch nicht von "Ökostrom" - wenngleich die Kunden und auch die Presse das natürlich so einklassifizieren.
Was machen die Elektrizitätswerke Schönau GmbH?
A) In Schönau
1. Photovoltaik
bisher 70 kW in 2500 Seelen-Gemeinde, weitere Anlagen sind auf der Grund-und Hauptschule, dem Gymnasium Schönau, einem Büro-Neubau bereits geplant- es wird keine Gebühr für den Einspeisezähler erhoben und die Installation des Zählers erfolgt durch die EWS kostenlos
- die Vergütung beträgt mehr als die gesetzlich vorgeschriebene,
und zwar 64,42 cent/kWh
(Anmerkung des SFV: Gesetzlich sind 50,62 cent/kWh vorgeschrieben) - Einspeiseverträge haben wir mit den PV-Betreibern nicht abgeschlossen. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir die Vergütung 20 Jahre plus zahlen!
2. BHKW
bisher 12 Anlagen von 3 verschiedenen Herstellern in Schönau, mit einer elektrischen Leistung von 71 kW. weitere Anlagen sind geplant.- die Vergütung ist mit durchschnittlich 7.67 cent pro Kilowattstunde mehr als doppelt so hoch wie vor der Netzübernahme durch die EWS. Durch diese Vergütung können die Anlagen wirtschaftlich dargestellt werden, was dazu führt, dass immer mehr Menschen in Schönau solche Anlagen in ihre Wohn- und Gewerbeobjekte einbauen.
- die Anlagen-Betreiber brauchen keinen Vollwartungsvertrag für ihr BHKW abschließen, was die Kosten erheblich verteuert, sondern es steht der Wartungsdienst der EWS dann zur Verfügung, wenn er wirklich benötigt wird.
- durch einen gemeinsam organisierten Gaseinkauf können zusätzliche Kosten gespart werden
Nachtrag durch den SFV zu BHKW auf Pflanzenölbasis: Die Elektrizitätswerke Schönau stützen die Stromerzeugung in BHKW auf Pflanzenölbasis in besonderem Maße: Nach telefonischer Auskunft zahlen sie für Strom aus Pflanzenöl-BHKW freiwillig 8 bis 10 Cent zusätzlich zur gesetzlichen Mindestvergütung, insgesamt also bis zu 20 Cent/kWh. |
3. Tarife
- die Tarife der Elektrizitätswerke Schönau sind "stromsparfördernd".
Sie bestehen aus Verbrauchspreis pro Kilowattstunde und einer
Zählergebühr. Es gibt keinen Leistungspreis.
Der linearisierte Verbrauchspreis belohnt die sparsamen Verbraucher.
Im Stromtarif ist der Schönauer Sonnencent enthalten, der für die
zusätzliche Förderung neuer Anlagen verwendet wird.
Anmerkung des SFV: Hier werden a l l e Kunden, nicht nur die Idealisten zur Kasse gebeten! Ein entscheidender Unterschied zum "Ökostromverkauf"! - die Tarife sind für Haushalts- und kleinere Gewerbekunden gleich. Damit hat Schönau einen der günstigen Gewerbekundentarife für diesen Kundenstamm. Gerade kleinere Gewerbekunden wurden bzw. werden von Energieversorgern auch heute noch mit extrem hohen Strompreisen "abkassiert".
4. Stromeinsparung
Die in Schönau jahrelang durchgeführten Stromsparwettbewerbe haben bundesweit viele Nachahmer gefunden. Die aus den Stromsparwettbewerben hervorgegangene Stromsparbroschüre wird derzeit überarbeitet und auf den aktuellsten Stand gebracht. Ein neuartiger Stromsparwettbewerb in Zusammenarbeit mit den Schulen ist in Planung.5. Stromheizungen
- Die Preise für Stromheizungsstrom wurden erhöht, weil es nicht einzusehen ist, dass die "normalen" Haushaltsstromkunden die Stromheizungskunden subventionieren. Auch die Stromheizungspreise müssen die Kostenwahrheit sagen.
- die EWS genehmigen keine neuen Stromheizungen mehr, ausser in Sonderfällen, in denen eine andere Heizung absolut nicht möglich ist
- die EWS zahlen eine "Abbauprämie" für Stromheizungen, denn Stromheizungen sind die "unökologischste" Art zu heizen.
6. Stromeinkauf
Die EWS kaufen keinerlei Atom- oder Kohlestrom für ihre Kunden ein.Anmerkung des SFV: Wir haben oben auf die grundsätzlichen Probleme bei der Herkunftskontrolle hingewiesen |
B) Bundesweit
1. Stromverkauf
Die EWS sind auch als bundesweiter Stromhändler tätig. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie für den Verkauf in Schönau: Kein Atomstrom, kein Strom aus Kohle- oder Ölkraftwerken, kein Strom von Produzenten, die mit der Atomwirtschaft verflochten sind. Es ist aber ganz bewusst auch kein Strom aus EEG-Anlagen, weil diese über das EEG ihre Vergütung erhalten und ein Verkauf ausserhalb des EEG nicht sinnvoll sondern sogar schädlich ist.Anmerkung des SFV: Hier liegt ein weiterer entscheidender Unterschied zum "Ökostromhandel". Die EWS verkaufen an ihre Kunden nur den bundesweit gleichen Anteil von Strom aus EEG-Anlagen, z.B. PV-Anlagen oder Windanlagen, den alle Stromkunden mitbezahlen müssen, so wie dies im EEG geregelt ist. Die EWS suchen keine Idealisten, die freiwillig mehr bezahlen (denn das hätte nur zur Folge, dass andere weniger bezahlen können). |
Auf diese Weise kommt zwar bei den Stromkunden zunächst mal kein anderer Strom aus der Steckdose, aber das Geld des Stromkunden für die Stromproduktion fließt diesen umweltfreundlichen Stromproduzenten zu. Es geht dabei in erster Linie um einen "Geldstrom-Wechsel" und um die Verbrauchermacht des Kunden!
2. Förderung von Anlagen
Mit dem Schönauer Sonnencent werden bundesweit neue ökologische Stromerzeugungsanlagen gefördert.
Bisherige Bilanz:
- PV Anlagen in 158 Orten mit 800 kW
- Blockheizkraftwerke in 127 Orten mit 849 kW
- 1 Wasserkraftanlage 20 kW
- 2 Windkraftanlagen 500 kW und 1,3 MW
- 17 Biogasanlagen mit einer Produktion von 1 659 000 kWh Förderung der Biogasanlagen zusammen mit dem BUND Ravensburg und dem Solarenergie Förderverein Ravensburg
3. Öffentlichkeitsarbeit
Seit vielen Jahren betreiben die EWS eine intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die vielen Vorträge und Veranstaltungen überall in Deutschland, die vielen Besuchergruppen, die das ganze Jahr über Schönau besuchen, immer mehr auch internationale Gruppen aus Europa aber auch Japan, Korea, Kanada usw. Das Schönauer Stromseminar, das in der Regel einmal jährlich mit namhaften Referenten stattfindet (2002 im Oktober, genaues Wochenende steht noch nicht fest) ist seit Jahren Treffpunkt für viele Energie-Interessierte und Engagierte aus ganz Deutschland.
Preisvergleiche mit konventionellen Energieversorgern
Nachtrag vom 25.03.02Tarife:
EWS: 17,7 cent/kWh Arbeitspreis + 39 EUR Zählergebühr/JahrEnBW: 16,112 Cent/kWh + 89,20 EUR Grundgebühr/Jahr
RWE: Comfort Single und Avanza Double (aus Tarifrechner im Internet entnommen, einzelne Preiskomponenten nicht ersichtlich)
EON: 14,9 cent/kWh Arbeitspreis + 59,40 EUR Grundgebühr/Jahr bei Power Private Power Family: 13,3 Cent/kWh plus 119,40 Euro im Jahr
EnergieDienst: 15,07 Cent/kWh Arbeitspreis und 111,36 Euro/Jahr Grundgebühr
Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß EWS zum Teil - vor allem in den niedrigen Verbräuchen - günstiger ist als die konventionellen EVU und zum Teil auch nicht viel teurer.
Auffällig ist, daß EWS durchgängig preiswerter ist als die EnBW mit ihrem allgemeinen Taif oder auch günstiger als EnergieDienst bis knapp vor 4000 kWh Jahresverbrauch. Sollte E.ON - wie die Tage angekündigt - im Sommer um 10 % erhöhen, so wäre EWS auch hier bis 4000 kWh Jahresverbrauch günstiger!
Verbrauch | EWS | EnBW allg. Tarif | RWE | E.ON m. 10% Erhöhung | Energie Dienst |
---|---|---|---|---|---|
1500 kWh | 292,5 E | 330,88 E | 290,86 E Comf.Single | 311,19 E | 337,41 E |
2500 kWh | 461,5 E | 492,00 E | 431,68 E Comf. Single | 475,09 E | 488,11 E |
4000 kWh | 715,0 E | 733,68 E | 640,88 E Avanza double | 716,54 E | 714,16 E |
Ursula Sladek
EWS Schönau GmbH |
E-Mail: info@ews-schoenau.de |
Telefon: 07673-88850 |
Fax: 07673-888519 |
PS: Noch im April wird wieder eine PV - Anlage in Schönau ans Netz gehen (4,5 kWp) und die große Anlage auf dem Büro-Neubau (mindestens 20 kWp) ist auch noch für dieses Jahr geplant!