Mindest-Vergütung des EEG in EURO
PV-Betreiber, die in 2002 ans Netz gehen, erhalten 48.1 Cent/kWh
PV-Betreiber, die in 2003 ans Netz gehen, erhalten 45,7 Cent/kWh
Wer sein EEG handschriftlich verbessern will, verwendet folgende Umstellungsanweisung:
Das EEG ändert sich wie folgt:- § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe "15 Pfennig"> durch die Angabe "7,67 Cent" ersetzt.
b) In Satz 3 wird die Angabe "13 Pfennig" durch die Angabe "6,65 Cent" ersetzt. - § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe "20 Pfennig" durch die Angabe "10,23 Cent" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe "18 Pfennig" durch die Angabe "9,21 Cent" ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Angabe "17 Pfennig" durch die Angabe "8,70 Cent" ersetzt. - § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe "17,5 Pfennig" durch die Angabe "8,95 Cent" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe "14 Pfennig" durch die Angabe "7,16 Cent" ersetzt. - § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe "17,8 Pfennig" durch die Angabe "9,10 Cent" ersetzt.
b) In Satz 2 wird die Angabe ,12,1 Pfennig" durch die Angabe "6,19 Cent" ersetzt. - In § 8 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "99 Pfennig" durch die Angabe "50,62 Cent" ersetzt.