Datum: 30.04.2004, aktualisiert am 08.04.2010

Erstinformation zu Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen)

 

In aller Kürze: Technische Hinweise, Förderung, Genehmigung, Installateure

Die kleinsten üblichen PV-Anlagen haben eine Leistung von 1 Kilowatt (kW).

Eine 1 kW-PV-Anlage braucht etwa 8 qm auf einem schattenfreien, zwischen Südost und Südwest ausgerichteten Dach. Die Dachneigung ist fast beliebig. Am günstigsten sind 30° aus der Horizontalen. Man kann die Anlage aber auch fast platt auf einem Flachdach oder senkrecht an einer senkrechten Fassade oder als Sonnenschutz - ähnlich wie eine Markise - schräg über einem Fenster montieren.

Stromertrag

Eine 1 kW-Anlage, die ungefähr nach Süden ausgerichtet ist und etwa 30° Neigung hat, erzeugt in Mitteleuropa im Jahr etwa 800 Kilowattstunden (kWh). Das ist soviel, wie eine sparsame Person selber im Jahr verbraucht.

Sie können den Strom entweder selbst verbrauchen oder an den nächsten Stromnetzbetreiber verkaufen. Dieser ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in beiden Fällen verpflichtet, eine Vergütung zu bezahlen. Wichtig ist jedoch, dass der erzeugte und ggf. verbrauchte Solarstrom durch Zähleinrichtungen genau erfasst wird.

Einspeisevergütung

Für Solaranlagen, die ab dem 01.01.2009 angeschlossen werden, gilt das EEG 2009.
Unter www.sfv.de --> Service für Betreiber --> Solarstrom-Vergütungen finden Sie die jeweils geltenden Einspeisevergütungen. Sie gelten für 20 Jahre plus x Monate und werden einmalig durch das Inbetriebnahmejahr der Solarstromanlage festgelegt.

Preis

Eine 1 kW-Anlage kostet etwa 2000-3000  EUR plus MwSt. (Stand Oktober 2011) Die MwSt bekommen Sie später im Zuge des Vorsteuerabzuges zurück.

Wenn Sie eine PV-Anlage nehmen, die doppelt so groß ist, müssen Sie fast doppelt so viel investieren, aber Sie erhalten auch doppelt so viel Strom. Bei einer Anlage, die 10 mal so groß ist, müssen Sie Ertrag und Preis der Anlage halt mit 10 multiplizieren. Beim Preis ergibt sich bei großen Anlagen ein geringer "Mengenrabatt".

Netzanschluss

Bei PV-Anlagen auf einem Grundstück, die insgesamt mehr als 30 kW Leistung haben, kann es Schwierigkeiten mit dem Anschluss an das Stromnetz geben. Unter Umständen fallen erhebliche zusätzliche Kosten für den Netzanschluss an. Melden Sie Ihre geplante PV-Anlage so rasch wie möglich beim Netzbetreiber an. Damit Sie bei eventuellen späteren Streitigkeiten keine Zeit verlieren, fordern Sie den Netzbetreiber vorsorglich sogleich bei der ersten Anmeldung auf, Ihnen nach § 5 Abs.5 EEG 2009 im Fall einer Ablehnung die für eine nachprüfbare Netzverträglichkeitsprüfung erforderlichen Netzdaten umgehend vorlegen. Bei Fragen wenden Sie sich dann an den SFV.

Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten sind von Land zu Land, manchmal sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Der bisher herrschende Förderdschungel mit weit über hundert Programmen hat sich glücklicherweise erheblich gelichtet. Die meisten Zuschussprogramme sind zugunsten der Einspeisevergütung des EEG weggefallen.

Um weitere Fördermöglichkeiten herauszubekommen, können Sie sicherheitshalber beim Wirtschaftsministerium, beim Umweltministerium oder Bauministerium des Landes, beim Stromversorger sowie bei der Stadtverwaltung nachfragen. Für Landwirte gibt es eine besondere Fördermöglichkeit.

Bei weiteren Fragen schauen Sie sich bitte auf unseren Internetseiten http://www.sfv.de weiter um.
Sie können auch bei uns vormittags anrufen 0241 - 51 16 16.

Baugenehmigung

Photovoltaikanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Ob eine Genehmigung zum Bau einer Solaranlage auf einem Dach, einer Fassade oder auf der Freifläche erforderlich ist, richtet sich nach dem Landesbaurecht jedes einzelnen Bundeslandes. In vielen Fällen ist der Bau von Photovoltaikanlagen in und an Dächern und Außenwandflächen genehmigungsfrei.
Da in manchen Ortschaften der Bau von Solaranlagen durch Ortssatzung eingeschränkt ist, empfiehlt sich vor Beginn der Planungen eine Anfrage beim örtlichen Bauamt.

An zukünftige Beschattung denken

Zukünftige Beschattung durch Bauwerke oder Aufwuchs von Bäumen kann den Ertrag der Anlage vermindern. Bei unbebauten Nachbargrundstücken empfiehlt sich ein Blick in den Bebauungsplan. Zusagen über zukünftige Schattenfreiheit, Geschosszahlen usw. sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, zumindest in einer Aktennotiz festhalten.

Solarinstallateure und -händler

Wir haben eine Liste von Installateuren, die Mitglieder im Solarenergie-Förderverein Deutschland sind. Es bieten außerdem z.B. Boxer99 Infodienst oder Der Solarserver Solarinstallateur-Adressen im Internet an.

Die Nennung der Installateure erfolgt in allen Fällen ohne Garantie für die von ihnen angebotenen Leistungen.

Ertragszusagen

Man sollte sich auf jeden Fall alle Zusicherungen der Installateure schriftlich geben lassen.
Auf unserer Internet-Seite, unter www.sfv.de - Solarstromerträge - können Sie pro Land, pro PLZ, pro Neigung, (...) die von Solaranlagenbetreibern gemeldeten jährlichen, monatlichen Stromerträge ansehen. Anhand dieser Ertragsdatenaufnahme können Sie nach Installation Ihrer Solaranlage durch Vergleich mit den anderen Anlagen rasch überprüfen, ob Ihre Anlage die Versprechungen des Installateurs einhält.