Zielsetzung dieses Gutachtens sollte es sein, die Quantifizierung der externen Kosten von Erneuerbaren Energien und fossilen Energieträgern vorzunehmen. Die Ergebnisse sollten dazu dienen, Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger zu erarbeiten und weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen.
Was sind externe Kosten?
Als externe Effekte werden im Gutachten unmittelbare Auswirkungen der ökonomischen Aktivitäten eines Wirtschaftssubjektes auf die Produktions- und Konsummöglichkeit anderer Wirtschaftssubjekte - ohne adäquate Kompensation - verstanden. Hierzu zählen neben technologiebedingten externen Effekten auch kostenrelevante Veränderungen von Wirtschaftssystemen (Veränderung der Produktion oder Beschäftigung).
Zu den technologiebedingten externen Effekten gehören:
- durch Luftverschmutzung bedingte Schädigungen an der Pflanzen- und Tierwelt, an Materialien und Gesundheitsschäden bei Menschen. Der größte Teil der luftverschmutzungsbedingten Schäden sind der Energieumwandlung- und -nutzung anzulasten.
- die sich abzeichnenden Klimaveränderungen und deren Folgewirkungen durch die zunehmende Anreicherung von CO2 und weiteren Treibhausgasen, die in Deutschland zu rund 85 % vom Energiebereich verursacht werden.
- Schäden durch Gewässerverschmutzung, Bodenbelastung, Abfall, Lärmbelästigung.
Die Autoren des Gutachtens konzentrierten ihre ökonomischen Bewertungen auf die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen im Energiesektor.
Klimawandel
Im Gutachten wurde zunächst klargestellt, dass der durch den Ausstoß von Treibhausgasen verursachte Klimawandel in seiner Wirkung auf das Ökosystem und das sozio-ökonomische System sich durch eine extreme Komplexität ausweist. Intensive Forschungen der letzten Jahre konnten bisher nur Teilbereiche der Zusammenhänge deutlich machen.
Die Autoren konnten deshalb - gestützt auf umfangreiche Literaturauswertungen - bei der Berechnung der externen Kosten nur einen Schätzwert in Höhe von 70 Euro/Tonne CO2 zu Grunde legen. Andere Modellrechnungen gehen sogar von Schadensgrößen bis zu 300 Euro/Tonne CO2 aus.
Gesundheits- und Materialschäden durch Luftschadstoffe
In die Quantifizierung der Luftschadstoff-Kosten flossen bekannte Ansätze zur Abschätzung der Gesundheitsschäden vor allem durch Feinstaub ein. Landwirtschaftliche Ertragsverluste, Materialschäden, Veränderungen des Ökosystems durch Versauerung und Eutrophierung (SOX- und NOX-Emissionen) sowie Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit und geopolitische Effekte konnten nicht hinreichend genau quantifiziert werden.
Externe Kosten der Stromerzeugung
Im Ergebnis des Gutachtens wird deutlich, dass bei der Bestimmung der externen Kosten die Schadenskosten des Klimawandels dominieren.
Ebenso wurde klar herausgearbeitet, dass die heutigen Marktpreise die wahren volkswirtschaftlichen Kosten der Stromerzeugung nur unzureichend widerspiegeln. Die Vernachlässigung externer Kosten für fossile Kraftwerke führen zu eindeutigen Wettbewerbsnachteilen gegenüber der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. In der Studie zwar ausgeklammert aber ebenso wesentlich sind nach Meinung des SFV die milliardenschweren Geschenke der Steuerzahler an die Atomkraft (Steuerfreie Rückstellungen, Haftpflichtfreiheit), die zu zusätzlichen, enormen Wettbewerbsverzerrungen führen.
Bei der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern (Braunkohle, Steinkohle, Erdgas) liegen nach Berechnungen der Gutachter die externen Kosten in der gleichen Größenordnung vor wie ihre betriebswirtschaftlichen (internen) Kosten (siehe Abb. 1 u. Tab. 1). Würden also fossile Kraftwerksbetreiber für verursachte externen Kosten zur Kasse gebeten, käme dies einer Verdoppelung des Strompreises gleich.
Abbildung 1: Externe Kosten der Stromerzeugung für verschiedene Stromerzeugungsoptionen (DK: Dampfkraftwerk; GuD: Gas- und Dampfkraftwerk)
Quelle: BMU-Gutachten Externe Kosten der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Vergleich zur Sromerzeugung aus fossilen Energieträgern
Tabelle 1: Externe Kosten: Bewertung von Treibhausgasemissionen mit 70 Euro / t CO2
Zusammenstellung des SFV nach Werten des BMU-Gutachtens Externe Kosten d. Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Vgl. zur Sromerzeugung aus fossilen Energieträgern
Demgegenüber verursachen Erneuerbare Energien vernachlässigbare externe Kosten: in der Regel unter 0,5 Cent/kWh. Bei Photovoltaikanlagen ist dieser Wert im Vergleich zu anderen Erneuerbaren Energien mit 1 Ct/kWh geringfügig höher. Ursache hierfür sei die energieintensive Silizium- und Solarmodul-Produktion sowie die Kosten der Entsorgung von PV-Anlagen. Die Autoren gehen jedoch davon aus, dass bei PV-Anlagen ein großes Potential zur weiteren Senkung der externen Kosten besteht.
Vermiedene externe Kosten durch Erneuerbare Energien
Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) habe zur Substitution von Strom aus konventionellen Kraftwerken durch Strom aus Erneuerbaren Energien geführt, so die Gutachter. Durch das EEG konnten in Deutschland im Jahr 2005 bei einer eingespeisten Gesamtstrommenge von 45,4 TWh Emissionen in Höhe von 38 Mill. t CO2, 13.000 t SO2, 27.000 t NOX und 3.000 t Feinstaub vermieden werden. Dies entspräche vermiedenen externen Kosten in Höhe von ca. 2,8 Mrd. Euro. Dem stand eine EEG-Vergütung in Höhe von 4,3 Mrd Euro gegenüber. Bei einem anlegbaren Strompreis von 4,2 ct/kWh entspräche dies einer Förderung durch das EEG in Höhe von 2,4 Mrd Euro. (Abbildung 2).
Damit sei belegt, dass die EEG-Aufwendungen zur Förderung erneuerbarer Energien durch vermiedene externe Kosten vollständig kompensiert wurden.
Abbildung 2: Vergleich der Aufwendungen zur Förderung erneuerbarer Energien durch das EEG mit den durch EEG-Strom vermiedenen externen Kosten im Jahr 2005
Quelle: BMU-Gutachten Externe Kosten der Stromerzeugung aus EE im Vgl. zur Sromerzeugung aus fossilen Energieträgern
Unzureichende politische Empfehlungen
Trotz eigens nachgewiesener, unumstrittenen Erfolge des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes versäumten es die Autoren jedoch, klare Handlungsempfehlungen an die Politik zu geben. Sie rieten ebenso zur Weiterführung des europäischen Emissionshandels, da dieser bei der Vermeidung von externen Kosten eine ähnliche Rolle spielen könnte. Außerdem sei der Emissionshandel ein Instrumentarium, bei dem die Höhe und Struktur der Belastung zumindest theoretisch (was auch immer das heißt) an den externen Kosten bemessen werden könnte. Das EEG und ebenso das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gesetz würde diesen letzgenannten positiven Effekt nicht beinhalten, da sich die Höhe der finanziellen Anreize nicht an den externen Kosten orientieren könnte.
Quelle:
Das vollständige Gutachten kann man im Internet unter www.bmu.de oder unter www.erneuerbare-energien.de als pdf-Datei kostenlos herunterladen.