Warnung vor Gebühren für eine Anschlussprüfung
Zahlung unter Vorbehalt nützt nicht viel
Einige Netzbetreiber verlangen für die Prüfung eines Anschlussbegehrens eine
nicht unerhebliche Gebühr.
Bei der MEAG z.B. beträgt die Gebühr 280 Euro.
Einige PV-Betreiber zahlen diese Gebühr, damit sie die Genehmigung zum Anschluss ihrer Anlage erhalten. Die Zahlung leisten sie unter Vorbehalt, in der Hoffnung, die gezahlte Gebühr später zurückerhalten zu können. Nach Auskunft unserer Rechtsanwälte Dr. Bönning und Dr. Schweisthal hilft der Vorbehalt nicht viel.
Die Rechtsanwälte empfehlen stattdessen ein anderes Vorgehen:
Teilen Sie dem Netzbetreiber schriftlich mit, dass eine Gebühr nicht erforderlich sei, weil Sie (der PV-Anlagenbetreiber) die erforderliche Prüfung durch den von Ihnen beauftragten Installateur selber durchführen lassen werden. Sie bitten den Netzbetreiber, Ihnen gemäß § 3 Abs 1 letzter Satz EEG die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung zu stellen.Ihr Installateur kann dann gemäß der "VDI-Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - 4. Ausgabe 2001" leicht feststellen, ob Ihre PV-Anlage an das Netz angeschlossen werden kann.
Ausführlichere Hinweise zu dem Verfahren werden wir in den nächsten Tagen unter www.sfv.de und dort unter "Informationen" ins Internet stellen.