Datum: 19.07.2005

Absenkung der Einspeisevergütung bremst
Ausbau der Erneuerbaren


Hier geht es nicht um die Absenkung der Vergütung für bereits bestehende Anlagen, sondern um die Forderung nach einer Verringerung für zukünftige Anlagen

Von Wolf von Fabeck
Geschäftsführer im Solarenergie-Förderverein Deutschland

Bisweilen wird die Auffassung vertreten, durch eine Absenkung der Einspeisevergütung würde Druck auf die Hersteller von Solaranlagen ausgeübt, ihre Preise zu senken. Diese Überlegung enthält allerdings einen gewaltigen Gedankenfehler:

  • Eine Absenkung der Einspeisevergütung führt zu einer verringerten Nachfrage nach Solarstromanlagen.
  • Verringerte Nachfrage bei gleichbleibendem Angebot führt zu sinkenden Preisen.

Wer der Ursachen-Wirkungskette nur bis hierher nachgeht, fühlt sich bestätigt, doch die Wirkungskette geht weiter:

  • Sinkende Preise verringern die Gewinnaussichten.
  • Sinkende Gewinnaussichten vermindern den Anreiz zur Erweiterung von Produktionsanlagen oder zur Errichtung neuer Produktionsanlagen. Damit wird das Ausbautempo für Solaranlagen „eingefroren“.
  • Sinkende Gewinnaussichten leiten die Kapitalströme in andere Projekte mit höheren Gewinnaussichten.

Genau das wollen wir aber nicht! Die Kapitalströme sollen in den Ausbau der Erneuerbaren Energien fließen, nicht z. B. in den Bau von fossilen Nachfolgern für alternde Kohlekraftwerke.

Eine Degression der Einspeisevergütung darf deshalb nicht als Mittel zur Preissenkung eingesetzt werden, sondern ausschließlich als Reaktion auf tatsächlich gesunkene Anlagenpreise.

Gesonderter Druck auf die Hersteller zur Senkung der Preise ist nicht notwendig, solange die Käufer unter verschiedenen Angeboten auswählen können. Dabei ist auch der Preis eine wichtige Entscheidungsgröße. Das funktioniert nach den Regeln des freien Marktes. Dort müssen die Preise ja auch nicht durch eine Degression der Einkommen gebremst werden.