Nachteilige Rückzahlungsklauseln im Einspeisevertrag der Stadtwerke Münster
Der Solarenergie-Förderverein warnt vor der Unterzeichnung des Einspeisevertrags der Stadtwerke Münster vom 19.06.2001. Dieser Vertrag enthält unter § 7 Vergütung und Abrechnung der eingespeisten Energie drei versteckte Rückzahlungsklauseln, die den PV-Anlagenbetreiber unangemessen benachteiligen.In Absatz 2 findet sich folgende Bestimmung:
(Satz 1) Sollten sich die Entgelte nach Absatz 1 nachträglich aus rechtlichen Gründen
als anpassungsbedürftig erweisen, passen sich die nach diesem Vertrag zu
zahlenden Entgelte für die betreffenden Zeiträume entsprechend an.
(Satz 2) Sollten sich die Entgelte nach Absatz 1 nachträglich aus rechtlichen
Gründen als unwirksam erweisen, gelten für die betreffenden Zeiträume
als Entgelte die beim Netzbetreiber durch diese Einspeisung konkret
vermiedenen Strombezugskosten.
(Satz 3) In den Fällen der Sätze 1 und 2 erfolgt zwischen den
Vertragspartnern ein entsprechender finanzieller Ausgleich.
In Absatz 3 findet sich folgende Bestimmung:
Sollte nachträglich festgestellt werden, dass die Voraussetzungen
für die Vergütung nach dem EEG in der Vergangenheit nicht
vorgelegen haben, bestimmt sich die finanzielle Rückabwicklung
der Einspeisevergütung analog gemäß Absatz 2
Satz 1 bis 3.
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