Datum: 13.12.2005
Bürgerantrag Solare Baupflicht
einen wichtigen Schritt weiter
Nachträgliche Änderung des SFV-BürgerantragsVon Susanne Jung Am 18.07.2005 stellten MitarbeiterInnen des SFV in Aachen den Bürgerantrag, die Nutzung von Erneuerbaren Energien in neu auszuweisenden oder geänderten Baugebieten in Zukunft verbindlich vorzuschreiben. Den genauen Wortlaut dieses Bürgerantrags einschließlich Begründung finden Sie hier. Die Intention
Eine umfassende Integration von Erneuerbaren-Energie-Techniken im Hausbau soll künftige Investoren vor den absehbaren, enormen Erdöl- und Erdgas-Preissteigerungen schützen. Zudem beabsichtigt der SFV, aus klimapolitischen Gründen sowie zur Einsparung von Ressourcen und zur Verringerung der Importabhängigkeit im Energiebereich einen beispielgebenden Impuls für die Bundesrepublik Deutschland sowie einen Qualifizierungsanreiz für die örtliche Architekten- und Handwerkerschaft zu geben.
Erster Teilerfolg
Am 15.12.2005 fand die erste öffentliche Anhörung im Bürger- und Beschwerdeausschuss der Stadt Aachen statt. Hier sollte über die Plausibilität unseres Antrages entschieden werden, um diesen ggf. an die zuständigen Fachausschüsse weiterreichen zu können.
Zu diesem Zeitpunkt lag uns bereits der für diesen Ausschuss erarbeitete Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung Aachen vor. In ihm wurde dargelegt, dass der Bürgerantrag angesichts rechtlicher Bedenken zurückzuweisen sei. Eine Grundsatzentscheidung dürfe nicht die sachgerechte Abwägung in jedem Einzelfall unmöglich machen. Die Verwaltung empfahl jedoch trotz dieses Einwandes, den Bürgerantrag in den jeweiligen Fachausschüssen zu diskutieren, da es sich um eine zukunftsweisende Idee handelt.
Diese erste Stellungnahme der Stadtverwaltung nahmen wir zum Anlass, unseren Antrag wie folgt zu modifizieren: In der unter Punkt 1 genannten Forderung wurde das Wort grundsätzlich wie folgt eingefügt:
- 1. Die Stadt/Gemeinde beschließt, bei allen zukünftigen Bebauungsplanvorhaben sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie bei zukünftigen Änderungen von Bebauungsplänen grundsätzlich für die betroffenen Gebiete den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten verbindlich festzuschreiben.
Diese Formulierungsänderung soll es ermöglichen, dass die Verwaltung in berechtigten Ausnahmefällen vom Grundsatz der Solaren Baupflicht abweichen und Ausnahmen zulassen kann. In Gesprächen mit SPD- und CDU-Vertretern machten wir im Vorfeld zur Sitzung am 15.12.05 auf diese Formulierungsänderung aufmerksam. Trotzdem wurde uns hier deutlich, dass noch erhebliche Überzeugungsarbeit nötig ist und großer Aufklärungsbedarf besteht.
Allein hoffnungsvoll stimmte uns die aufmunternde Bemerkung des CDU-Ratsherrn Hans Herff, dass wir mit unserem Antrag mal wieder 10 Jahre zu früh gekommen wären.
Der Initiative des Herrn Herff war es dann schlussendlich auch zu verdanken, dass eine positive Entscheidung des Bürger- und Beschwerdeausschusses möglich wurde. Da man sich erwartungsgemäß uneinig war, wie die im Beschlussentwurf der Stadtverwaltung dargelegten rechtlichen Bedenken zu handhaben seien, schlug Herr Herff - ebenso wie Ausschussmitglied Roland Jahn, Bündnis 90/Die Grünen - vor, diese strittige Passage einfach zu streichen. Auf diese Weise wurde es nach vielen spannenden Minuten doch noch möglich, dass der Beschwerdeausschuss einstimmig der Vorlage unseres Bürgerantrags bei den zuständigen Fachausschüssen (Umwelt- und Planungsausschuss) zustimmte. Motiviert gehen wir jetzt also in die zweite Runde. In einer der nächsten Umweltausschuss-Sitzungen 2006 wird erstmals über den Bürgerantrag beraten. Im Vorfeld werden wir nichts unversucht lassen, mit weiteren Argumenten die Mitglieder des Ausschusses und Politiker für unsere Idee zu begeistern.
Wir werden zum Beispiel auf eine Broschüre des BINE-Informationsdienstes Karlsruhe aufmerksam machen, in der bereits 2001 umfassend über Möglichkeiten der Langzeit-Wärmespeicher und über solare Nahwärme berichtet wurde. (Ein kostenloser Bezug dieser Broschüre profiinfo 1/01 - auch in größerer Stückzahl - ist übrigens unter 0228-92379-0 möglich.)