Antwort des Solarenergieförderverein Bayern e.V. auf die Horrormail 3/01
vom 18.04.2001Sehr geehrter Herr von Fabeck,
in der Veröffentlichung "Horrormail" des SFV haben Sie unter dem Titel "Tarnen, Tricksen, Täuschen" einen Beitrag zum Solarenergieförderverein Bayern e. V. und seiner Broschüre "Strom aus Sonnenenergie ? Vertrags-, Steuer-, Förderfragen" verfasst.
Wir wollen mit dieser auf große Resonanz gestoßenen und allgemein positiv bewerteten Informationsbroschüre nichts tarnen, nicht tricksen und niemanden täuschen.
Der E.ON Vertrag steht in dieser Broschüre als "Muster" im Sinne eines Beispiels, nicht als Mustereinspeisevertrag.
Der Solarenergieförderverein Bayern e. V. hat auch niemals behauptet, dass dieser Vertrag "von Frau Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning redaktionell begutachtet und mit positivem Ergebnis geprüft" wurde. Wir haben die Isar-Amperwerke IAW auf diese unrichtige Auslegung der Aufnahme des E.ON-Vertrages in die Broschüre sofort nach Bekanntwerden aufmerksam gemacht und darum gebeten, in Zukunft solche missverständlichen Anmerkungen zu unterlassen.
Der Solarenergieförderverein Bayern e. V. bedauert die Frau Rechtsanwälting Dr. Bönning fälschlicherweise zugeschriebene positive Begutachtung des E.ON-Vertrages als "Mustervertrag".
Unabhängig davon halten wir den E.ON-Vertrag für ein in jeder Hinsicht ausgewogenes Beispiel eines Einspeisevertrags und der Solarenergieförderverein Bayern e. V. hat deshalb in seiner Funktion als Herausgeber der Broschüre den Vertrag mit aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Solarenergieförderverein Bayern e. V.
Büro
i. A. Fabian Flade