[sfv-horrormail 1/01] Prüfung eines Anschlussbegehrens
vom 23.03.2001wir haben uns entschlossen, Ihnen in loser Folge die destruktivsten Ideen der Stromwirtschaft und ihrer Helfershelfer zugänglich zu machen.
Es handelt sich ausschließlich um Originaldokumente - lediglich die Namen der Opfer sind geschwärzt.
Diese Reihe [sfv-horrormail] ist nichts für schwache Nerven, sondern nur für gereifte Charaktere, die fest auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen!
Viel Spaß beim Schaudern wünscht Ihnen
Wolf von Fabeck
PS Wir versuchen, in jedem Einzelfall zu helfen.
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Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft (MEAG)
Geplante Photovoltaikanlage
Reg.-Nr. #####
Sehr geehrter Herr #####,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.02.2001. Danach planen Sie die Errichtung einer Photovoltaikanlage in ##############.
Als Voraussetzung für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage nach Netzeinspeisung aus dezentral erzeugten Energien mit abschließender Stellungnahme zum Netzanschluß, sind grundsätzlich die im folgenden genannten Unterlagen bei der MEAG einzureichen.
Erst bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen kann Ihr Anliegen hinsichtlich des technischen Netzanschlusses beurteilt werden.
* Projektbeschreibung inkl. Anzahl, Einzel- und Summenleistung sowie Typen der zum Einsatz kommenden Eigenerzeugungsanlage(n)
* durch Auftraggeber bestätigtes Formblatt Auftragserteilung (Anlage 1)
* Topographische Karte inkl. Standorteintragung der Eigenerzeugungsanlage(n)
* Vollständig ausgefülltes "Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage" (Anlage 2), welches in Zusammenarbeit mit den Anlagenhersteller auszufüllen ist und sowohl vom Betreiber als auch vom Anlagenhersteller unterschrieben wird.
* Anmeldung zum Anschluss an das Netz ("Auftrag zum Netzanschluss", welcher von einem bei MEAG zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb eingereicht wird).
Das Formular liegt diesem Schreiben bei.
* Übersichtsschaltplan und Leitungsplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend) inkl. Angaben über kundeneigene Niederspannungsleitungsverbindungen (Kabeltyp- und länge) sowie Schalt- und Schutzanlagen.
* Projektbezogener Übersichtsplan ausgehend vom Verknüpfungspunkt mit dem Netz bis zur Eigenerzeugungsanlage.
* Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion.
* Beschreibung der Anlage und Art der Zuschaltung vom Netz.
* Bei Einsatz von Wechselrichtern und Frequenzumrichtern: Prüfprotokoll, Typenblatt und Zertifikat o. ä. Unterlagen der zu erwartenden Netzrückwirkungen.
* Konformitätserklärung des Anlagenherstellers, dass die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ausnahmslos den tatsächlichen Eigenschaften entsprechen.
* Kopie des Gewerbescheins bzw. des Handelsregisterauszuges des Antragstellers/Betreibers. Jeder Rechtsträgerwechsel muß mit einer Abtretungserklärung des bisherigen Vertragspartners und einer Kopie des Gewerbescheins bzw. des Handelsregisterauszuges des neuen Vertragspartners dokumentiert werden.
Für die Erarbeitung der von Ihnen gewünschten Auskunft zur Einspeisemöglichkeit erheben wir nach Vorliegen der o. g. vollständigen Unterlagen eine Kostenpauschale in Höhe von
280,00 EUR | 547,63 DM | |
Zuzüglich 16% Umsatzsteuer | 44,80 EUR | 87,62 DM |
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324,80 EUR | 635,25 DM |
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß jede Änderung Ihrer Angaben, die uns nach Eingang der vollständigen Unterlagen erreicht, von uns als neue Anfrage gewertet werden muß und mündliche Aussagen in jedem Fall für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bedürfen. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der für die Netzberechnung relevanten Unterlagen. Dieser zusätzlicher Aufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
Im Falle der Realisierung des Projekts werden alle weiteren vertraglichen Grundlagen in einem Netzanschlußvertrag und ggf. Stromlieferungsvertrag (Bezug und Einspeisung von Strom) geregelt.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang darauf, daß durch die MEAG keine Beurteilung der Errichtung der Anlage erfolgen kann. Durch die MEAG erfolgt unter den o. g. Voraussetzungen nur eine Stellungnahme zum Netzanschluß. Eine Besichtigung der Gegebenheiten zum Netzanschluß wird zum jetzigen Zeitpunkt aus diesem Grund nicht erfolgen.
Sollten Sie noch Fragen über unser Schreiben haben, an das wir uns bis zum 15.06.2001 gebunden halten, so stehen wir Ihnen zu deren Beantwortung gern unter Tel. (034772) 55264 / Herr Enke zur Verfügung. An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, daß nach Verstreichen dieser Frist Ihre Anfrage automatisch erloschen ist und im Bedarfsfall eine neue Anfrage gestellt werden muß. Eine Rückgabe der bereits eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Mitteldeutsche Energieversorgung
Aktiengesellschaft
Unterschriften