EU-Kommission und -Parlament fordern Vertrauensschutz für Anlagenbetreiber
vom 18.11.2000Gegner einer Stromversorgung aus erneuerbaren Energien versuchen immer wieder, zukünftige Betreiber von Solar- oder Windanlagen mit der Behauptung zu verunsichern, das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) würde schon bald auf Betreiben der Europäischen Kommission aufgehoben werden, und bereits empfangene Vergütungen müssten zurückgezahlt werden.
Diese Sorge hielt manchen Interessenten zurück, in eine eigene Anlage zu investieren.
Der jetzt vom Europäischen Parlament angenommene Richtlinienentwurf der europäischen Kommission (den wir leider in vielerlei Hinsicht für mangelhaft halten müssen) tritt glücklicherweise zumindest der oben genannten Panikmache entgegen:
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(20) Fuer eine Entscheidung ueber einen Gemeinschaftsrahmen fuer Foerderregelungen ist es wegen der mangelnden Erfahrung mit einzelstaatlichen Systemen und dem gegenwaertig geringen Anteil subventionierten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen in der Gemeinschaft noch zu frueh.
(21) Allerdings muessen Foerderregelungen mittelfristig an die Grundsaetze des sich entwickelnden Elektrizitaetsbinnenmarktes angepasst werden.
Deshalb sollte die Kommission verpflichtet werden, die Situation zu beobachten und einen Bericht ueber die bis dahin gewonnenen Erfahrungen bei der Anwendung einzelstaatlicher Regelungen vorzulegen. Falls es sich nach den Schlussfolgerungen dieses Berichts als notwendig erweist, sollte die Kommission einen Vorschlag fuer einen Gemeinschaftsrahmen fuer Regelungen zur Foerderung von Elektrizitaet aus erneuerbaren Energiequellen erarbeiten.
Dieser Vorschlag sollte mit den Prinzipien des Elektrizitaetsbinnenmarkts vereinbar sein. Er muss den Besonderheiten verschiedener Technologien Rechnung tragen, einfach und wirksam sein und die zur Wahrung des Investorenvertrauens und zur Vermeidung von "Stranded Costs" notwendigen Uebergangsbestimmungen beinhalten.
(22) ....
Hervorhebungen durch SFV. Den vollständigen Text finden Sie bei www.boxer99.de.
Wichtig ist insbesondere der letzte Satz mit dem Hinweis auf den Vertrauensschutz für die Investoren.
Vereinfacht ausgedrückt sagt der zitierte Satz:
Unabhängig davon, ob es bei der
Dies ist ein weiterer Grund, möglichst bald in eine Solaranlage zu investieren, meint
mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck