Gute Aussichten für kostendeckende Vergütung (KV)

vom 13.08.2000 (überholt)


Sehr geehrte Solarfreunde

Sie werden sich mit mir über die folgende SPIEGEL-Meldung freuen wollen:
gefunden unter http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/nf/0,1518,88903,00.htm

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D R U C K V E R S I O N

12. August 2000

E X K L U S I V E V O R A B M E L D U N G

S P I E G E L


Mehr Geld für Ökostrom

Umweltfreundlich erzeugter Strom aus Sonnen-, Wind- oder Wasserkraftanlagen kann stärker gefördert werden als bisher angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL ein noch nicht veröffentlichtes Gutachten des renommierten Clausthaler Energierechtlers Gunther Kühne für den Solarenergie-Förderverein (SFV) aus Aachen. Das Gutachten bezieht sich auf eine zweideutige Formulierung im "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG). Darin sind Mindestvergütungssätze für die Einspeisung von Ökostrom im Netz festgelegt - etwa für Solarstrom 99 Pfennig pro Kilowattstunde. Die Sätze können, so Kühne, allerdings überschritten werden, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb des Ökokraftwerks anders nicht gewährleistet werden kann. In begründeten Fällen könnten beispielsweise umweltorientierte Stadtwerke privaten Anbietern von Solarstrom einen höheren Preis für den eingespeisten Strom bezahlen und die Zusatzkosten weitergeben. Laut Kühne müssen dann die überregionalen Netzbetreiber wie RWE oder E.on diese Kosten in voller Höhe übernehmen, um sie dann per Umlage auf alle Stromkunden zu verteilen.


Damit, frohlockt SFV-Geschäftsführer Wolf von Fabeck, gebe es eine "realistische Chance" für eine kostendeckende Vergütung von Solarstrom, der noch bis 1,76 Mark pro Kilowattstunde koste.


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Soweit der SPIEGEL-Bericht vom kommenden Montag, den 14.08.00
Das Gutachten kann besonders in zwei Fällen von Nutzen sein.

1. Viele Netzbetreiber in Deutschland, die sich bereits vor einigen Jahren zur kostendeckenden Vergütung (KV) auf 20 Jahre vertraglich verpflichtet hatten, können jetzt die anfallenden Kosten aus solchen Altanlagen-Verträgen auf den vorgelagerten Netzbetreiber und damit auf alle Stromkunden in Gesamtdeutschland weiterwälzen.

2. Progressive Stadtwerkechefs und mutige Kommunalpolitiker können im Bereich ihrer Versorgungsnetze auch für Neuanlagen die KV einführen.
Stadtwerke Musterstadt zahlen KV, die Stromkunden in ganz Deutschland beteiligen sich an den Kosten!
(Wer das für ungerecht hält, möge bedenken, daß der Umwelt- Entlastungseffekt ja auch nicht auf Musterstadt beschränkt bleibt!)


Mehr dazu in der nächsten Woche, jetzt ist Sonntag!!!

Mit fröhlichen Grüßen aus Aachen
Ihr Wolf von Fabeck