Kärnten vergütet Solarstrom mit 1,42 DM
vom 19.05.2000 (überholt)vom Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell erhielten wir die untenstehende Pressemitteilung.
mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck
PS Glückliches Sonnenland Kärnten!
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Kärnten vergütet Solarstrom mit 1,42 DM
Neue Verordnung für Stromeinspeisung gibt Rückendeckung für EEG
Zur neuen Kärntner Verordnung zur Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz erklärt Hans-Josef Fell (MdB), Energieexperte der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Am 1. Mai ist im österreichischen Bundesland Kärnten eine Verordnung in Kraft getreten, die die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien ähnlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland regelt. Strom aus Photovoltaikanlagen wird mit 10 österreichischen Schilling, umgerechnet etwa 1 Mark 42 vergütet. Die Sätze für die Windkraft liegen zwischen 11 und 19 Pfennigen, für Biogasanlagen zwischen 12 und 16 Pfennigen, für Bioöle zwischen 22 und 38 Pfennigen und für sonstige Biomasse zwischen 16 und 30 Pfennigen. Die Spannen kommen zustande, weil die Verordnung nach Anlagengröße, Tarifzeit sowie Winter und Sommer unterscheidet.
Damit ist zu dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz und der spanischen Einspeiseregelung nun eine weitere wegweisende Verordnung hinzugekommen, die Erneuerbaren Energien in Europa zum Durchbruch verhelfen wird.
Für Deutschland von besonderem Interesse ist, dass auch diese Verordnung nicht in Brüssel notifiziert worden ist, weil auch ihr wie dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem spanischen Einspeisegesetz die zutreffende rechtliche Erwägung zugrunde liegt, dass es sich bei Mindestpreisregelungen nicht um Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags handelt.
Büro Hans-Josef Fell
MdB Bündnis 90/Die Grünen
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Tel.: 030/227-72158
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