EG entscheidet: Stromeinspeisegesetz ist keine unzulässige Beihilfe
vom 26.10.2000 (überholt)im Europäischen Gerichtshof hat heute der Generalanwalt im Rechtstreit zwischen Schleswag und Preussen Elektra zum alten Stromeinspeisungsgesetz sein Schlussplädoyer gehalten.
Wichtigste Aussage:
Eine Mindestvergütung ist keine Beihilfe.
Zum Verständnis: Der Generalanwalt ist kein Vertreter der streitenden Parteien, sondern ist derjenige Richter, der seinen Richterkollegen einen Vorschlag für den Urteilsspruch unterbreitet. In den meisten Fällen folgt das Richterkollegium diesem Vorschlag.
Der Verunsicherungskampagne aus der Wettbewerbskommission, wonach das jetzt gültige Erneuerbare Energien Gesetz EEG als nicht notifizierte Beihilfe anzusehen sei und deswegen eine Aufhebung des Gesetzes sowie Rückforderungen zu erwarten seien, ist damit der Boden entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck
PS: Wie wir hörten, haben die Mitglieder des Büros von
Hans-Josef Fell MdB in Berlin die Sektkorken knallen
lassen.