EU-Solarpakt
vom 13.10.2000
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Umweltfreunde,
das "Nein" der Dänischen Bevölkerungsmehrheit zum EURO zeigt, dass es
nicht genügt, den Zusammenschluss Europas nur mit wirtschaftlichen
Vorteilen zu begründen.
Speziell in der Energiepolitik stellt sich die Frage, ob Europa hier nur
den Sinn haben soll, den Stromkonzernen einen europaweiten freien Handel
mit konventionell erzeugten Strom zu garantieren.
Wir stellen uns unter einem vereinigten Europa mehr vor!
Deshalb regen wir einen EU-Solarpakt an, der - ähnlich wie seinerzeit EGKS und EURATOM es für Kohle und Atomkraft getan
haben - nunmehr den erneuerbaren Energien Sonne, Wind, Wasser
und Biomasse Vorrang einräumt bis zur vollständigen Ablösung
der konventionellen Energien.
Begründung:
Der freie Wettbewerb genießt in der Europäischen Gemeinschaft - so wie sie
derzeit konzipiert ist - wirtschaftspolitisch oberste Priorität.
Beklagenswerterweise stehen deshalb die erneuerbaren Energien bei der Erzeugung
von Strom in einem reinen Preiswettbewerb mit den konventionellen Energien.
Einschränkungen des Wettbewerbes sind im gegebenen Vertragssystem nur als
Ausnahme möglich. Der z.Zt. von der europäischen Kommission vorgelegte
Richtlinienentwurf zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien sieht Ausnahmebedingungen zugunsten der erneuerbaren Energien
vor, damit diese ein bestimmtes Mengenziel erreichen sollen.
Wenn die im Richtlinienentwurf angestrebten Mengenziele erreicht sein
werden, endet folglich - auch wenn dies nicht ausdrücklich gesagt
wird - der Ausnahmefall, und der Regelfall (reiner Preiswettbewerb mit den
konventionellen Energien) tritt wieder ein.
Dieses Vorgehen wird den Erfordernissen einer fortschrittlichen
Energiepolitik nicht mehr gerecht.
Besonders nachteilig ist die vorhersehbare Tatsache, dass gerade dort, wo die
angestrebten Mengenziele früher als vorgesehen erreicht werden, die Ausnahmeregelung
auch früher enden würde, womit der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren
Energien dort abrupt gestoppt würde.
Die erneuerbaren Energien werden zwar bis zum Erreichen der Mengenziele
erhebliche Preisverbilligungen erreicht haben. Doch selbst dann kann von
einem fairen Wettbewerb nicht die Rede sein, weil weiterhin ein hoher Teil
der Kosten konventioneller Energien nicht von deren
Nutzern, sondern von Unbeteiligten getragen wird.
Diese Nichtberücksichtigung der "externen Kosten" stellt die
eigentliche Wettbewerbsverzerrung dar!
Die Hoffnung, dass es gelingen könnte, die Nutzer der konventionellen
Energien mit den von ihnen verursachten externen Kosten zu belasten, ist
unrealistisch, da es hier nicht nur um materielle Werte geht. Wie hoch
schätzt man z.B. die Kosten der zu erwartenden Flutopfer in Bangladesch
ein? Was kostet ein Menschenleben in der dritten Welt? Wie legt man diese
Kosten auf den Preis für eine Kilowattstunde um?
Ergebnis:
1. Die konventionellen Energieträger haben massive Nachteile, die
nicht monetär erfassbar sind.
Folgerung:
Eine Ablösung durch Energieträger, die diese Nachteile
nicht haben, ist anzustreben.
2. Das bisherige Gemeinschaftsrecht steuert die Verwendung
von Energieträgern allein nach monetär erfassbaren Gesichtspunkten.
Folgerung:
Die Ablösung der konventionellen Energieträger muss über eine neue Gemeinschaftsvereinbarung geregelt werden, welche den erneuerbaren
Energieträgern jenseits von monetären Erwägungen Vorrang einräumt.
Die bisherige Ausnahme - Nutzung der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung - muss zur Regel erklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck, Georg Engelhard, Britta Marold