die Stromversorger lassen nichts unversucht, Zweifel am Bestand des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) zu säen.
Potentielle Anlagenbetreiber sollen abgeschreckt werden. Z.B. wird bei jeder Gelegenheit auf eine bevorstehende Prüfung des EEG durch europäische Gremien hingewiesen; das EEG sei praktisch schon gekippt.
In diesem Lichte lesen Sie bitte folgendes Schreiben des RWE an einige Windanlagen-Erbauer:
RWE Energie AG
Essen, August 2000
An Anschrift
EEG - Erneuerbare Energien Gesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Einführung des EEG zum 1. April 2000 hat sich die Situation für die EVU hinsichtlich der Nutzung von erneuerbaren Energien geändert. Es besteht nun auch für die EVU Anspruch auf eine erhöhte Vergütung bei der Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen.
Aus diesem Grunde hat sich RWE Energie AG entschlossen, ihre bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet zu verstärken. Dies gilt im Besonderen für die Errichtung von Wind-, Wasser- und Biomassekraftwerke. Sollten Sie in Ihrer Projektentwicklung entsprechende Projekte planen, würden wir uns freuen, wenn wir uns über eine mögliche Beteiligung der RWE Energie AG an diesem Projekt verständigen könnten.
Zu einem persönlichen Informationsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung
Mein (wahrscheinlich überflüssiger) Kommentar dazu:
Wenn das RWE selber das EEG wirtschaftlich nutzen will, dann kann es doch wohl gar keinen so ernsthaften Zweifel an dessen Bestand haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck