Datum: 01.07.2003
Photovoltaikanlagen extra versichern?
von Petra Hörstmann-Jungemann
Wenn man eine PV-Anlage baut,
hat man sich im Vorfeld schon über Modultypen, Netzanschluss, Finanzierung
(Einspeisevergütung) usw. informiert. Zusätzlich sollte man sich
auf jeden Fall -schriftlich- über
Möglichkeiten informieren, Sachschäden, die an der Anlage und
Haftungsschäden die durch die Anlage entstehen können,
abzusichern. Bei der Kostenaufstellung müssen die Kosten für
eine Versicherung auf jeden Fall als jährlich anfallende Kosten miteinkalkuliert
werden.
Außerdem sollte man
für sich als PV-Anlagenbesitzer abklären, ob man bei Ausfall
der Anlage den dadurch bedingten Ertragsausfall finanziell verkraften kann.
Dies kann vor allem bei kreditfinanzierten oder größeren Anlagen
zutreffen.
Wird die PV-Anlage auf einem
"fremden" Dach/Grundstück installiert, ist eine vorherige Beratung
durch einen Versicherungsunternehmer ohnehin dringend anzuraten.
Gegen Sachschäden kann man eine PV-Anlage relativ einfach versichern. Die möglichen Gefährdungen und daraus entstehende Schäden sind kalkulierbar, weil sie höchstens den Wert der Anlage ausmachen. Schäden, die einem Dritten durch die PV-Anlage zugefügt werden, können jedoch zu unkalkulierbaren Schadensersatzansprüchen führen. Diese Kosten sollten daher auf jeden Fall durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sein.
Einige Versicherungsunternehmen bieten ein gesondertes Versicherungspaket "Solarversicherung" an, in dem die oben genannten Schäden komplett versichert werden können, andere integrieren sie in ihre bestehenden Versicherungsverträge.
(Alle
Angaben sind ohne Gewähr, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Haftung für Personen- und/oder Sachschäden durch PV-Anlagen |
Ein Dachdecker bessert z. B. das Dach aus, berührt ein blankes Kabel und wird durch einen Stromschlag verletzt, oder die Anlage fällt vom Dach und beschädigt das Auto des Nachbarn. In solchen Fällen stellt sich natürlich die Frage "Wer haftet jetzt für den entstandenen Schaden?"
Laut Gesetz muss der Besitz gefahrenfrei und verkehrssicher sein. Ist er es nicht, haften Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, wenn jemand zu Schaden kommt, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Dieses finanzielle Risiko und auftretende Folgeschäden decken normalerweise Haftpflichtversicherungen ab. Nun sind bei PV-Anlagen verschiedene Situationen gegeben:
- Die PV-Anlage ist auf dem Dach eines selbst genutzten Einfamilienhauses installiert. Normalerweise (nicht immer) greift hier die Privathaftpflicht. Risikozuschläge in Abhängigkeit von der Größe sind möglich.
- Die PV-Anlage ist auf dem Dach eines eigenen Mehrfamilienhauses installiert. Normalerweise besteht dann Versicherungsschutz über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Einige
Versicherer haben in ihrer Privat-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
aber
keine Versicherungsmöglichkeit für solche PV-Anlagen,
die - wie es heutzutage üblich ist - den erzeugten Strom ins Stromnetz
einspeisen.
- Die PV-Anlage wird auf einem fremden Grundstück oder Gebäude gebaut. In diesem Fall sollte eine gesonderte Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abgeschlosssen werden, um gegen Regressforderungen abgesichert zu sein. Der Versicherungsvertrag sollte auf jeden Fall Mietsachschäden oder eine Zusatzdeckung "Allmählichkeits- und Gebäudeschäden" einschließen, da Schäden an gemieteten Sachen nicht unbedingt in einer Betreiberhaftpflichtversicherung enthalten sind. Ein Allmählichkeitsschaden ist z.B. dann eingetreten, wenn durch einen Montagefehler allmählich Feuchtigkeit ins Dach eindringt und Monate später einen Sachschaden verursacht.
- Wird die Anlage im (eigenen) Unternehmen installiert, ist sie normalerweise über die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert, wenn in dieser das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko enthalten ist.
Einige Versicherungsunternehmen bieten individuelle Versicherungsverträge an.
- Haftung während der Installationszeit der PV-Anlage: Unterschreitet die Bausumme einen gewissen Wert, sind Haftungsschäden während der Bauzeit normalerweise über die Privathaftpflicht eines Hauseigentümers abgedeckt. Liegt die Bausumme höher, ist für die Bauzeit bzw. Installation eine separate Haftpflichtversicherung für Bauherren erforderlich. Es ist noch zu beachten, dass der Installateur einer PV-Anlage zwar verschuldenssabhängig haftet, der Bauherr aber trotzdem noch für verschuldensunabhängig entstehende Schäden haftbar gemacht werden kann. (Gefährdungshaftung).
Man sollte grundsätzlich bei seiner Haftpflichtversicherung schriftlich anfragen, ob die PV-Anlage, auch wenn sie Strom ins öffentliche Netz einspeist, in den oben genannten Fällen mitversichert ist oder mitversichert werden kann, und sich dies auch schriftlich bestätigen lassen. Einige Versicherungsunternehmen bieten eine gesonderte Solarhaftpflichtversicherung an.
Einige
Versicherungsunternehmen weisen darauf hin, dass sich die Versicherungsvoraussetzungen
ändern, wenn man zur Stromeinspeisung ins Netz ein Gewerbe anmeldet.
Ihrer Ansicht nach hat man als Gewerbetreibender dann eine Betreiber-Haftpflicht-Versicherung
abzuschließen. Dies gilt sowohl für den Betrieb einer Anlage
auf dem eigenen Grundstück und Gebäude als auch auf fremden Grundstücken
und Gebäuden.
Sachschäden |
- Versicherung über die Wohngebäudeversicherung
Will
man die PV-Anlage über die Wohngebäudeversicherung gegen Sachschäden
absichern, muss unbedingt mit der Versicherung schriftlich abgeklärt
werden, ob und gegen welche Schäden die Anlage bis zu welcher Höhe
mitversichert werden kann, gegebenenfalls ist eine Deckungserweiterung
vorzunehmen.
- Gesonderte Versicherung der PV-Anlage
Ist die Anlage bereits in der Gebäudeversicherung enthalten, können die dort versicherten Gefahren in der Spezial-Police ausgeschlossen werden. Einige Versicherungen gewähren für die bereits versicherten Schäden Rabatt auf die Prämie. Der Ertragsausfall, der aus Schäden entsteht, die über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind, wird dann natürlich nicht ersetzt.
Häufig ist in den Verträgen eine Eigenbeteiligung bei Schadensfall enthalten.
Auf Anfrage können im Rahmen dieser Versicherungen häufig noch weitere Zusatzrisiken mitversichert werden.
Die Beiträge sind u. a. abhängig von der installierten Leistung, Laufzeit des Vertrages, Versicherungsumme, Art des Aufbaus (Flachdach/Schrägdach).
Auch wenn bereits abgeklärt
ist, welche Leistungen im Schadensfall die Versicherung bezahlt, lohnt
eine Nachfrage, ob auch sämtliche Montage-, Fracht- und Fahrtkosten
mit abgedeckt sind. Weiterhin ist zu klären, ob bei einer totalen
Zerstörung der Anlage der Zeitwert oder der Wiedererrichtungswert
der Anlage bezahlt wird.
- Sachschäden in der Bauphase
Wird die Anlage in einen Neubau integriert, greift im Schadensfalle normalerweise die Bauleistungsversicherung, bzw. die Installation der Anlage kann in sie aufgenommen werden. Entsprechende Fragen sind aber mit der Versicherung zu klären!
Entsteht während der
Bauphase
der PV-Anlage auf einem Wohnhaus an der PV-Anlage ein Schaden,
so ist dieser im günstigsten Fall über die Gebäudeversicherung
abgesichert. Dies gilt aber nur für die in der Gebäudeversicherung
abgesicherten Schäden. Entsprechende Fragen
sind mit der Versicherung zu klären!
Stillstand der Anlage |
Wird die PV-Anlage z. B. durch einen Sachschaden stillgelegt, ergibt sich daraus ein Ertragsausfall. Ergänzend kann für diesen Fall eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Versicherung ersetzt den Ertragsaufall jedoch nur, wenn er durch Schäden verursacht wurde, gegen die bereits eine Versicherung - vielleicht sogar nur bei der selben Versicherungsgesellschaft- besteht (ersatzpflichtiger Sachschaden). In einigen Solaranlagen- und Sachversicherungen ist der Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung bereits bis zu einer bestimmten Höhe beitragsfrei mitversichert. Dies ist u. a. abhängig von der Größe der Anlage. Die Haftungszeit ist meistens begrenzt. Teilweise wird keine Entschädigung bei Unterbrechung gezahlt, wenn sie durch Teile der Anlage entsteht, die während der Lebensdauer der Anlage erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. Einige Versicherungen zahlen nur bei einem Totalausfall, nicht jedoch bei einem Teilausfall der Anlage. Der zu erwartende Ertragsausfall wird -je nach Versicherungsvertrag- in Abhängigkeit von der Jahreszeit gezahlt; z. B. ist der zu zahlende Betrag im Winter geringer als im Sommer.
Es
ist in jedem Fall zu prüfen, ob sich die Ausgabe einer zusätzlichen
Prämie im Verhältnis zur zu erwartenden Schadenshöhe überhaupt
lohnt.
Ertragsgarantie |
Einige Unternehmen bieten
einen komplettes Dienstleistungspaket zu PV-Anlagen an. Neben Informationen,
Planung und Errichtung der Anlage wird auch eine Versicherung angeboten.
Es handelt sich dabei um eine Versicherung zur Abdeckung von Allgefahren
mit einer Ertragsgarantie. Diese Versicherung sichert dem PV-Anlagenbetreiber
für einen festgelegten Zeitraum einen bestimmten garantierten Stromertrag
auf der Basis einer individuell erstellten Ertragsprognose seiner PV-Anlage
zu. Nachteilig ist die Zahlung der Versicherungsprämie für die
Dauer von zehn Jahren im Voraus.
Übersicht über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten |
Einen Überblick über
die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten können Sie sich
anhand der folgenden Liste verschaffen.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit |
Folgende Unternehmen haben
zu dem Thema "Versicherung von Photovoltaikanlagen" schriftlich Stellung
bezogen:
Mannheimer Versicherung
AG; Württembergische Versicherung AG; versikoASS in Köln;
Debeka Allgemeine Versicherung AG; Victoria Versicherungsgesellschaften;
AXA-Versicherung AG, SunTechnics