VDEW-Verbandsnachrichten Ausgabe: 2002\44 Veröffentlichungsdatum: 06.08.2002
Erläuternde Ausführungen zum neuen KWK-Gesetz (Auszug)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anknüpfend an unsere
Verbandsnachrichten vom 4. April und 26. Juli 2002 zum neuen KWK-Gesetz
möchten wir Ihnen mit diesen Verbandsnachrichten weitere Informationen
zu diesem Gesetz und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben. Sie wurden
von der Projektgruppe "Erneuerbare-Energien-Gesetz" erarbeitet, die beim
VDEW v. a. aus Juristen verschiedener Mitgliedsunternehmen aller Versorgungsstufen
sowie aus Mitarbeitern der Verbände VDN, VKU, VRE und AGFW gebildet
wurde.
A - Hinweise zum neuen KWK-Gesetz (KWK-G)
(........)
B - Hinweise zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die Europäische Kommission hat in der Zwischenzeit die im Frühjahr 2000 begonnenen Beihilfe-Vorprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum alten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beendet. Sie kam zu dem Schluss, dass beide Gesetze keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Art. 87 des EGVertrages begründen würden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf einen entsprechenden Bericht im VDEW-Kontakt vom August 2002, der auch auf der Internet-Seite des VDEW "www.vdew.net" eingesehen werden kann. Da die Vereinbarkeit der Abnahme- und Vergütungsverpflichtungen des EEG mit Artikel 28 des EG-Vertrages (Warenverkehrsfreiheit) insbesondere angesichts des langen Förderzeitraums des Gesetzes nicht abschließend geklärt ist, können entsprechende Vorbehaltsklauseln in Einspeisungsverträgen weiterhin verwendet werden (näheres siehe VDEW-Kontakt August 2002).
Hinsichtlich der Notwendigkeit
des Abschlusses von Einspeisungsverträgen verweisen wir darüber
hinaus auf einen entsprechenden Beitrag im VDEWKontakt vom Juli 2002.
Für Rückfragen stehen Ihnen beim VDEW Herr Weißenborn (Tel. 069/6304-258; Rechtsfragen), Herr Schulz (Tel. 030/726147-205; energiewirtschaftliche und politische Fragen) Herr Zafiriou (Tel. 030/726147-268; anlagentechnische und wirtschaftliche Fragen zum KWK-G), beim VDN Herr Hermann (Tel. 030/726148-124; netzwirtschaftliche Fragen) und bei der AGFW Herr Topp (Tel. 069/6304-232; rechtliche und energiepolitische Fragen) und Herr Müller (Tel. 069/6304-202; Fragen zur KWK-Zertifizierung) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eberhard Meller (Hauptgeschäftsführer)