Datum: 14.11.2002
Pflanzenöl, der umweltfreundliche Kraftstoff
Öle aus Pflanzen, zum Beispiel aus Raps oder Sonnenblumen können relativ unproblematisch als Treibstoff in Pkw eingesetzt werden. Der Gesetzgeber hat für die Markteinführung dieses umweltfreundlichen Kraftstoffes eine Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2008 beschlossen (siehe unten). Etliche Fahrzeuge verschiedener Hersteller fahren bereits seit längerem mit Pflanzenöl. Auch der Geschäftsführer des SFV Wolf von Fabeck sammelt zur Zeit Erfahrungen mit dem Einsatz von Pflanzenöl als Kraftstoff.
Zweites Gesetz zur Änderung
des Mineralölsteuergesetzes
und anderer Gesetze vom
23.07.2002 Auszug
Artikel 1 Änderung des Mineralölsteuergesetzes
Das Mineralölsteuergesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBI. I S. 2150, 2185, 1993 I S. 169 2000 I S.147) zuletzt geändert durch Artikel 111 der Verordnung vom 29 Okt. 2001 (BGBI. I S. 2785) wird wie folgt geändert: 1) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert
a) Nach § 2 wird folgende Angabe hinzugefügt: "§ 2 a Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe."2) In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 5 eingefügt: "5. für 1000 kg anderer als in Nummer 4 genannten Schweröle 130,00 Eurob) Nach § 7 wird folgende Angabe eingefügt: § 7 a Einlagerer, Erlaubnis"
3) Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: "§ 2a Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe(1) Die Steuersätze nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 sind bis zum 31. Dezember 2008 in dem Umfang ermäßigt, in dem die dort genannten Mineralöle nachweislich Biokraftstoffe enthalten.(2) Biokraftstoffe sind Energieerzeugnisse ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 (BGBI. I S. 1234) ohne die in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 der Biomasseverodnung genannten Stoffe. Energieerzeugnisse, die anteilig aus Biomasse im Sinne von Satz 1 hergestellt wurden, gelten in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoffe. Pflanzenölmethylester gelten als Biokraftstoffe.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesminissteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit alle zwei Jahre, erstmals zum 31. März 2004, dem Bundestag einen Bericht über die Markteinführung der Biokraftstoffe und die Entwicklung der Preise für Biomasse und Rohöl sowie der Kraftstoffpreise vorzulegen und darin gegebenenfalls eine Anpassung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe an die Marktlage vorzuschlagen."