Pflanzenöl als Kraftstoff für Verbrennungsmotoren - Hemmnisse  beim Anbau von Leindotter

Leindotter nicht in der EU-Ölsaatenregelung enthalten

Naturbelassenes Pflanzenöl eignet sich hervorragend für den Einsatz als Kraftstoff. Pflanzenöl aus Leindotter hat die besondere Eigenschaft, dass es sich hervorragend für den Winterbetrieb von Pflanzenölmotoren eignet, da es bei niedrigen Temperaturen wesentlich länger flüssig bleibt, als z.B. Rapsöl und somit auch bei niedrigeren Temperaturen ohne Beimischung von Diesel
eingesetzt werden kann. Neben der Ernte des ölhaltigen Samens hat der Leindotter aber noch ackerbauliche Vorteile. Der Anbau sowohl im Zwischenfrucht- als auch im Mischfruchtanbau führt zu einer Bodenverbesserung und Ertragssteigerung  nachfolgender
oder der gleichzeitig angebauten Kulturen.

Leider besteht kein Anreiz für die Landwirte, diese ökologisch und energetisch so wertvollen Pflanze als Reinkultur oder in Mischfruchtanbau anzubauen. Es werden nämlich keine hektarbezogene Ausgleichszahlungen für Leindotter gezahlt.  Die Flächenzahlungen der EU-Stützungsregelung für landwirtschaftliche Kulturpflanzen sind derzeit auf Getreide, Ölsaaten,
Eiweißpflanzen, Öllein sowie Flachs und Hanf beschränkt. Eine entsprechende Anfrage beim  Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), ob Landwirte die hektarbezogene Ausgleichszahlung auch bei dem Anbau von Getreide als Marktfrucht und einer Ölsaat (Leindotter) als Non-Food-Produkt im Gemisch erhalten, wurde verneint.
Mischanbau der oben genannten Kulturen ist aber grundsätzlich möglich, allerdings wird dann als Flächenzahlung nur der geringste der sich ergebenden Beträge gewährt.
Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Kuhlmann vom Referat "Ackerkulturen" des BMVEL wies uns darauf hin, das im Zuge der Neuorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sich das BMVEL in Brüssel dafür einsetzt, dass das derzeitige System kulturartenspezifischer Flächenprämien in Richtung auf eine einheitliche Flächenprämie für alle Ackerkulturen, also auch Leindotter, weiterentwickelt werden soll.
Heute haben die Landwirte aber bereits die Möglichkeit, Leindotter als nachwachsenden Rohstoff auf Stilllegungsflächen anzubauen. Es wird dafür die Stilllegungsprämie gewährt, die so hoch  wie die Getreideprämie ist. Derzeit würde diese Regelung allerdings wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit von den Landwirten nicht angenommen.

Einsatz der Pressrückstände von Leindotter in der Fütterung.

Die Rückstände aus der Presse dürfen nach futterrechtlichen Bestimmungen wegen "unerwünschter Stoffe" nicht in der Tierernährung eingesetzt werden. Diese gesetzliche Regelung entstand vor ca 100 Jahren, als sehr stark verunreinigte Leindottersaaten aus Osteuropa importiert wurden. Neuere Analysen haben für Leindotterpressrückstande aber einen hohen Futterwert ergeben.

Weitere Informationen zum Leindotteranabau erhalten Sie bei der Interessengemeinschaft Mischfruchtanbau, Frau Margret Stephan, Erlenstr. 29b, 85416 Langenbach oder im Internet unter www.mischfruchtanbau.de.