Pflanzenöl als Kraftstoff für Verbrennungsmotoren - Hemmnisse beim Anbau von Leindotter
Leindotter nicht in der EU-Ölsaatenregelung enthalten
Naturbelassenes Pflanzenöl
eignet sich hervorragend für den Einsatz als Kraftstoff. Pflanzenöl
aus Leindotter hat die besondere Eigenschaft, dass es sich hervorragend
für den Winterbetrieb von Pflanzenölmotoren eignet, da es bei
niedrigen Temperaturen wesentlich länger flüssig bleibt, als
z.B. Rapsöl und somit auch bei niedrigeren Temperaturen ohne Beimischung
von Diesel
eingesetzt werden kann.
Neben der Ernte des ölhaltigen Samens hat der Leindotter aber noch
ackerbauliche Vorteile. Der Anbau sowohl im Zwischenfrucht- als auch im
Mischfruchtanbau führt zu einer Bodenverbesserung und Ertragssteigerung
nachfolgender
oder der gleichzeitig angebauten
Kulturen.
Leider besteht kein Anreiz
für die Landwirte, diese ökologisch und energetisch so wertvollen
Pflanze als Reinkultur oder in Mischfruchtanbau anzubauen. Es werden nämlich
keine hektarbezogene Ausgleichszahlungen für Leindotter gezahlt.
Die Flächenzahlungen der EU-Stützungsregelung für landwirtschaftliche
Kulturpflanzen sind derzeit auf Getreide, Ölsaaten,
Eiweißpflanzen, Öllein
sowie Flachs und Hanf beschränkt. Eine entsprechende Anfrage beim
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL), ob Landwirte die hektarbezogene Ausgleichszahlung auch bei dem
Anbau von Getreide als Marktfrucht und einer Ölsaat (Leindotter) als
Non-Food-Produkt im Gemisch erhalten, wurde verneint.
Mischanbau der oben genannten
Kulturen ist aber grundsätzlich möglich, allerdings wird dann
als Flächenzahlung nur der geringste der sich ergebenden Beträge
gewährt.
Herr Dr. Friedrich-Wilhelm
Kuhlmann vom Referat "Ackerkulturen" des BMVEL wies uns darauf hin, das
im Zuge der Neuorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sich das
BMVEL in Brüssel dafür einsetzt, dass das derzeitige System kulturartenspezifischer
Flächenprämien in Richtung auf eine einheitliche Flächenprämie
für alle Ackerkulturen, also auch Leindotter, weiterentwickelt werden
soll.
Heute haben die Landwirte
aber bereits die Möglichkeit, Leindotter als nachwachsenden Rohstoff
auf Stilllegungsflächen anzubauen. Es wird dafür die Stilllegungsprämie
gewährt, die so hoch wie die Getreideprämie ist. Derzeit
würde diese Regelung allerdings wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit
von den Landwirten nicht angenommen.
Einsatz der Pressrückstände von Leindotter in der Fütterung.
Die Rückstände aus der Presse dürfen nach futterrechtlichen Bestimmungen wegen "unerwünschter Stoffe" nicht in der Tierernährung eingesetzt werden. Diese gesetzliche Regelung entstand vor ca 100 Jahren, als sehr stark verunreinigte Leindottersaaten aus Osteuropa importiert wurden. Neuere Analysen haben für Leindotterpressrückstande aber einen hohen Futterwert ergeben.
Weitere Informationen zum
Leindotteranabau erhalten Sie bei der Interessengemeinschaft Mischfruchtanbau,
Frau Margret Stephan, Erlenstr. 29b, 85416 Langenbach oder im Internet
unter www.mischfruchtanbau.de.