Datum: 27.05..02
Fördermöglichkeiten von Photovoltaik ( Stand 14. Juli 2003)
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Förderprogramme.
Die Auflistung erhebt jedoch weder den Anspruch auf Vollständigkeit,
noch können wir dafür garantieren, dass Änderungen der einzelnen
Programme zeitnah eingearbeitet werden. Diese Auflistung soll vielmehr
einen ersten Überblick über PV-Fördermöglichkeiten
bieten und Ihnen entsprechende Anschriften liefern, an die Sie sich wenden
können, um weitergehende Informationen oder Formulare zu erhalten.
Darüber hinaus möchten wir noch darauf hinweisen, dass es auch
immer ratsam ist, bei den zuständigen Netzbetreibern/ Stadtwerken
und Kommunen sowie den entsprechenden Landeswirtschaftsministerien nach
regionalen Fördermöglichkeiten nachzufragen. Für NRW gibt
es da beispielsweise über die Energieagentur NRW (Tel.: 0202-245520
bzw. http://www.ea-nrw.de) eine Aufstellung der Förderprogramme
der Energieversorgungsunternehmen für die rationelle Energieverwendung
und die Nutzung regenerativer Energien.
Förderprogramm | EEG | 100.000-Dächer-Solarstrom-
Programm |
KfW-Sonder-
programm Photovoltaik |
Fördergeber | Umlageverfahren | Bund
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt am Main Informationszentrum: ( 01801-335577 Konditionsübersicht für Investitions-kreditprogramme über Fax-Abruf: 069-74314214 Fax: 069-74312944 E-Mail: iz@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de |
Alle
hier nicht gesondert
aufgeführten Bedingungen entsprechen denen des 100.000-Dächer-Solarstrom- Programms |
Berechtigte / geförderte Anlagen | -Anlagen
bis 5 MW
-auf Freiflächen bis 100kW |
Privatpersonen,
Vereine, private Stiftungen, freiberuflich Tätige, kleine und mittelständige
private gewerbliche Unternehmen als Träger der Investitionsmaßnahme
(Kirchengemeinden müssen Verein oder GBR gründen)
Gefördert wird die Errichtung
und Erweiterung von netzgekoppelten PV-Anlagen AUF BAULICHEN FLÄCHEN
(Gebäude-Dachflächen, Fassaden) ab einer installierten
Spitzenleistung von ca. 1 kWp
|
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Art und Höhe der Förderung | Mindestvergütung
gemäß
§ 8 EEG: Für Anlagen, die bis 31.12.2001 neu in Betrieb genommen wurden: 50,62 Cent/ eingespeiste kWh Ab 01.01.02:48,1Cent/kWh Ab 01.01.03:45,7Cent/kWh usw. Vergütungsdauer: 20 Jahre plus das Jahr der Inbetrieb- nahme Die Auszahlung erfolgt i.d.R. durch monatliche Abschlags- zahlungen und eine Jahres- endabrechnung. |
Finanziert
werden die gesamten Investitionskosten OHNE MWST inkl. Wechselrichter,
Installationskosten, Messeinrichtung und Planungskosten abzüglich
der Förderungen aus anderen öffentlichen Programmen (z.B. REN).
Zinsverbilligtes Darlehen mit festem Zinssatz (z.Zt. 1,91% p.a. eff.) über max. 10 Jahre zur Deckung der Investitionskosten; 100 % Auszahlung; Max. Förderhöhe bei Anlagen bis 5 kWp installierte Leistung beträgt 6230,- EUR pro kWp Über 5 kWp 3115,- EUR pro kWp Kredithöchstbetrag i.d.R. 500.000,- EUR. Zusageprovision: 0,25 % p.M. ab einem Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Max. die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei, anschließend muß in gleichhohen ½-a Raten zurückgezahlt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind zulässig (evtl. wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben). |
Gegenüber
dem Kapitalmarkt verbilligter Kredit; allerdings höher als
beim 100.000-Dächer-
Programm z.Zt. bei 3,96 % p.a. eff. Es wird der Zinssatz vereinbart, der bei Zusage des Darlehens durch die KfW galt; sofern bei Antragseingang ein günstigerer Zinssatz galt, kommt dieser zur Anwendung. Der feste Zinssatz gilt über die gesamte Laufzeit. |
Förderbedingungen | Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz | Projekte innerhalb der BRD | |
Antragstellung | - entfällt
- Abnahmeverpflichtung des Netzbetreibers, der über ein technisch für die Aufnahme geeignetes Netz verfügt, das in kürzester Entfernung zum Standort der Anlage besteht |
Förderung
muss VOR Baubeginn beantragt werden
Bis Ende 2004 bzw. der Realisierung von 300 MW (Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen) |
|
Fertigstellung | Die Höhe
der Einspeise-
vergütung richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum der Anlage |
Termin wird
bei Bewilligung mitgeteilt.
Der Verwendungsnachweis erfolgt innerhalb von 9 Monaten nach Darlehensauszahlung durch Vorlage des dafür vorgesehenen Formulars (KfW 140510) bei der durchleitenden Bank. Anschließend sind jährlich die eingespeisten kWh und evtl. Betriebsstörungen der KfW (KfW-Formblatt 140520) anzuzeigen. |
|
Kombinierbar? | Ja | Ja, grundsätzlich
mit Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Der
Kreditbetrag vermindert sich um den Betrag, der aus anderen öffentlichen
Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von
Krediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wird.
Es werden keine Darlehen für Maßnahmen gewährt, bei denen im Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt wird, die über der Mindestvergütung des EEG liegt. Bei kleinen und mittleren Betrieben dürfen Landes- und Bundesförderungen zusammen 49 % der Investition nicht überschreiten. |
|
Bemerkungen | Bankübliche
Sicherung der Kredite durch z.B. Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen.
Bis zu 50% Haftungsfreistellung möglich. |
OHNE 50 %ige
Haftungsfreistellung
|
|
Antragsstelle | Zuständiger
Netz-
betreiber |
Banken und
Sparkassen
Antragsformular KfW 141660, Programmnummer 127 |
Programmnummer 131 |
Förderprogramm | REN-Programm ("Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequelle") NRW | Eigenheim-
zulage Ökozulage |
EU-Förder-
programme |
KfW-
Programm zur CO2- Minderung |
Fördergeber | Land NRW
Landesinstitut für Bauwesen NRW Außenstelle Dortmund Ruhrallee 3 44139 Dortmund ( 0231-54151 oder - 28680 ( 01803100110 (kostenlose Antragsunterlagen) E-Mail: poststelle@lb.nrw.de Internet: http://www.lb.nrw.de |
Finanzamt | ALTENER-
Programm (Geltungs- dauer bis 03.04.02!) Die EU-Kommission schlägt ein neues Rahmenprogramm für 2003 2006 vor. |
Siehe Angaben
des
100.000 Dächer- Solarstrom- Programms |
Berechtigte / geförderte Anlagen | Natürliche
Personen, juristische Personen (auch Vereine) , kleine und mittlere Unternehmen
nach der Definition der Europäischen Union.
Nicht antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen eines kleinen und mittleren Unternehmens nach der Definition der Europäischen Union erfüllen. (Ausnahmen möglich: Schulen, Kindergärten, Kirchen u.ä. Einrichtungen) Gefördert werden die Ausgaben für Errichtung, Reaktivierung und Ausbau von PV-Anlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 kWp. Es werden nur fabrikneue Anlagen gefördert. |
PV-Anlagen an Wohngebäuden | ||
Art und Höhe der Förderung | Bemessungsgrundlage:
Planung, Genehmigung bis 20 % (nur bei Realisierung des Projektes), Untersuchung
und Herrichtung des Baugrundes, Anlageninvestitionen, Installationsarbeiten,
Blower-door-Messung
Festbetragsfinanzierung
|
Jährlich
2 % der Investition, max. 255,65 EUR über 8 Jahre (= max. 2045,20
EUR)
Erfolgt eine 100%ige Einspeisung
des Solarstroms in das öffentliche Netz, wird KEINE Ökozulage
im Rahmen der Eigenheimzulage bewilligt.
|
Zinsverbilligtes
Darlehen über
100 % Investitions- summe max. 3 Jahre tilgungs- frei; Laufzeit 20 Jahre; Zinssatz ca. 4,7 % eff. für 10 Jahre |
|
Förderbedingungen | Vorhaben innerhalb NRW | |||
Antragstellung | Antragsunterlagen
zum download:
www.callnrw.de Link Broschürenservice Vorhaben werden nur gefördert, wenn vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurde (Reparaturen oder Ersatzteilbeschaffungen gelten nicht als Vorhaben). Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen sollen mit dem Antrag eingereicht werden. Antragsverfahren: Antragstellung
ab 27.01.03 bis 30.09.03; Einreichung persönlich oder per Post (nicht
per Fax) beim Landesinstitut für Bauwesen.
Bewilligungsverfahren:
Verwendungsnachweisverfahren: Verwendungsnachweise haben gem. dem Grundmuster 3 zu Nr. 10.3 VVG zu § 44 LHO zu erfolgen. |
Der Einbau muss vor dem Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und noch im Jahr 2002 erfolgen. | Banken und Sparkassen | |
Fertigstellung | Testate und Qualitätsnachweise (u.a. Bestätigung, das eine fabrikneue Anlage installiert wurde) sind als Anlage zum Verwendungsnachweis vorzulegen. | |||
Kombinierbar? | Die Summe aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen Dritter darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Die Kumulation von Zuschüssen, die im Rahmen dieser Richtlinie bewilligt werden, mit anderen staatlichen Subventionen ist zulässig, wenn sie nicht aus Programmen des Landes NRW stammen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die Höhe aller staatlichen Subventionen auf 49 % und bei allen übrigen Vorhaben auf 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. |
Förderprogramm | Sonne in der Schule | ERP-Darlehen
und
DtA-Umweltprogramm |
Fördergeber | Bund
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 414/415 Postfach 5160 65726 Eschborn ( 06196-908625 |
Deutsche Ausgleichsbank
Bonn
Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53170 Bonn ( 0228-8313-0 ( 0228-8313-2400 Info-Line E-Mail: dtabonn@t-online.de Internet: http://www.dta.de |
Berechtigte / geförderte Anlagen | Schulträger
(außer
Grundschulen)
Zuschuss für PV-Anlagen ab 1 kWp |
Solarprogramm für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Betreibergesellschaften (rechtsform egal) |
Art und Höhe der Förderung | 3000 EUR pauschal | Zinsverbilligte Kredite ( unterschiedliche Laufzeit- und Haftungsvarianten möglich) z.B.: 10 Jahre mit max. 2 Jahren tilgungsfrei und einem eff. Zinssatz von 6,07 % ohne Haftungsfreistellung bis i.d.R. 5 Mio. EUR |
Antragstellung | s. o. | Über die Hausbank |
Kombinierbar? | Kumulierbar mit anderen öffentlichen Mitteln bis zu einer Gesamthöhe von 6000 EUR | |
Bemerkungen | Bankübliche
Sicherheiten erforderlich.
Unter best. Umständen kann eine 50%-ige Haftungsfreistellung gewährt werden. |