Datum: 31.10.2005
SFV-Rechenschaftsbericht 04/05
&
Vorstellung der weiteren Arbeit
Themen:
Boom der Solarstromerzeugung
Verbraucherschutz
Der SFV fordert ein Stromspeichergesetz
Lokale Initiative
Einsatz für Arbeitsplätze durch höhere Energiesteuer
Die Bundestagswahl
Solarbriefe
Mitgliederzahlen
Mitgliedsbeiträge
Politische Forderungen für das neue Vereinsjahr
Unabhängigkeit - Dank an Mitglieder und Spender
Boom der Solarstromerzeugung
Die im EEG deutlich verbesserten Einspeisevergütungen führten zur erhofften Nachfrage nach PV-Anlagen, die sich auch über den Jahreswechsel - trotz Reduzierung der Einspeisevergütungen um 5% - nicht abschwächte. Die Gewinnung von reinem Silizium für die Solarzellenfertigung konnte erwartungsgemäß nicht schnell genug gesteigert werden; die Abfälle aus der Elektronik-Siliziumherstellung reichten nicht mehr aus. Der Bau neuer Produktionsanlagen für ausreichend reines Solarsilizium wurde begonnen, braucht bis zur Fertigstellung aber noch Zeit. Dieser Engpass hat auch nachteilige Folgen, die weiter unten angesprochen werden. Die nachteiligen Folgen sind jedoch vorübergehend und zweitrangig im Vergleich zur Gesamtentwicklung. Diese geht in die richtige Richtung - endlich werden mit dem Bau von Solarsiliziumfabriken die Voraussetzungen für die Massenproduktion geschaffen! Wichtig ist, dass die Politik nicht in einer ungeduldigen Reaktion - in einer Verwechslung von langfristiger Entwicklung und vorübergehenden Nachteilen - das Ruder herumwirft. Der SFV wurde deshalb nicht müde, gegen das kurzsichtige Argument anzugehen, man müsse die Einspeisevergütung noch stärker als bisher vorgesehen absenken, um die Preise für Solaranlagen zu verringern.Politische Forderungen für das neue Vereinsjahr
- 1. Wir fordern ein Genehmigungsverbot für den Neubau fossiler Kraftwerke.
2. Eine Baupflicht für Solaranlagen - thermisch oder elektrisch - auf Neubauten muss ins Baugesetzbuch aufgenommen werden.
3. Der Schutz von Solaranlagenbetreibern gegenüber nachträglicher Verschattung muss gesetzlich geregelt werden.
4. Eine Haftungsbegrenzung für Schäden, die von Anlagen Erneuerbarer Energie am öffentlichen Netz verursacht werden, entsprechend der Haftungsbegrenzung für die Stromwirtschaft.
5. Paragraph 5 Absatz 2 des EEG besagt, "Der vorgelagerte Netzbetreiber ist zur Vergütung der von dem Netzbetreiber nach § 4 Abs. 6 abgenommenen Energiemenge ... verpflichtet. Von den Vergütungen sind die nach guter fachlicher Praxis vermiedenen Netznutzungsentgelte in Abzug zu bringen." Diese Bestimmung konterkariert jede vertragliche Einigung zwischen Versorgungsnetzbetreiber und Anlagenbetreiber über eine netzentlastende bedarfsgesteuerte Einspeisung, da jede Einsparung an Netzkosten weder dem Anlagenbetreiber noch dem Versorgungsnetzbetreiber zugute kommt. Hier wollen wir weiterhin eine Änderung anmahnen.
6. Die Bereitstellung von Strom aus Erneuerbaren Energien muss nach EEG vergütet werden, auch wenn ein Anschluss an das Netz - gleichgültig aus welchen Gründen - nicht erfolgt.
7. Ein Gesetz zur konsequenten Liberalisierung des Stromhandels auch für Kleinlieferanten soll - wie oben erläutert - die Stromspeicherkapazitäten bundesweit vergrößern.
Unabhängigkeit - Dank an Mitglieder und Spender
Unser Verein nimmt eine wichtige Funktion in der Energie- und
Wirtschaftspolitik als Vordenker und Mitinitiator ein, indem er
Grundsatzprobleme anpackt, sie leicht verständlich aufarbeitet und in die
öffentliche Diskussion hineinträgt. Wir können stolz darauf sein. Die
Wahrnehmung dieser Aufgabe verlangt finanzielle und geistige Unabhängigkeit,
die auf die treue Unterstützung von mehr als 2000 Mitgliedern zurückgeht und
für die der Vorstand ausdrücklich dankt!