Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit dem Programm PVS 2.000
vom 29.03.2000 (überholt)----------------------------------------------------------------
Die am 17.3.2000 beschlossene Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh für
Solarstrom ist bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung der auf dem Markt
befindlichen Version von PVS 2.000 noch nicht integriert.
Aufgrund der Eingabemöglichkeit einer Sondervergütung kann die gesetzlich
beschlossene Vergütung jedoch bei den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
berücksichtigt werden.
Wichtig: Die Laufzeit der Sondervergütung muß entsprechend dem Gesetz
auf 20 Jahre gesetzt werden.
Die Eingabe dieses Zeitraums ist vor allem dann notwendig, wenn die
Lebensdauer der Anlage länger angesetzt wird. In diesem Fall (z.B. bei
einer Lebensdauer von 30 Jahren) werden manchmal Stromgestehungskosten
errechnet, die unter 99 Pf/kWh liegen. Dies ist korrekt, bedeutet jedoch
nicht, dass die Anlage Gewinn erwirtschaftet. Denn die Vergütung
von 99 Pf/kWh wird ja nur für die Stromproduktion der ersten 20 Jahre
gezahlt. Ob eine Anlage innerhalb der angesetzten Lebensdauer tatsächlich
in die Gewinnzone kommt, lässt sich an der Amortisationszeit oder dem
resultierenden Kapitalwert ablesen.
Der einfache Vergleich von Gestehungskosten und Vergütung führt in die
Irre, wenn die Laufzeit der Vergütung kürzer ist als die angesetzte
Lebensdauer der Anlage.
Die Firma econzept wird in Kürze eine Upgradeversion erstellen, die die
Regelungen des Einspeisegesetzes berücksichtigt. Diese kann von
Lizenzinhabern kostenlos bei econzept angefordert werden.
In der Weiterentwicklung des Programms werden diese neuen Anforderungen
natürlich in einer Weise Eingang finden, die mögliche Fehleingaben
verhindern und Fehlinterpretationen vorbeugen.
Mit sonnigen Grüßen
Volker Jung