Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit dem Programm PVS 2.000

vom 29.03.2000 (überholt)


Nachdem es wegen einiger mißverständlicher Ergebnisse zu Irritationen gekommen ist, erreichte uns folgender Hinweis der Firma Econzept, den wir Ihnen nachfolgend zur Kenntnis geben.

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Die am 17.3.2000 beschlossene Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh für Solarstrom ist bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung der auf dem Markt befindlichen Version von PVS 2.000 noch nicht integriert.

Aufgrund der Eingabemöglichkeit einer Sondervergütung kann die gesetzlich beschlossene Vergütung jedoch bei den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigt werden.

Wichtig: Die Laufzeit der Sondervergütung muß entsprechend dem Gesetz auf 20 Jahre gesetzt werden.

Die Eingabe dieses Zeitraums ist vor allem dann notwendig, wenn die Lebensdauer der Anlage länger angesetzt wird. In diesem Fall (z.B. bei einer Lebensdauer von 30 Jahren) werden manchmal Stromgestehungskosten errechnet, die unter 99 Pf/kWh liegen. Dies ist korrekt, bedeutet jedoch nicht, dass die Anlage Gewinn erwirtschaftet. Denn die Vergütung von 99 Pf/kWh wird ja nur für die Stromproduktion der ersten 20 Jahre gezahlt. Ob eine Anlage innerhalb der angesetzten Lebensdauer tatsächlich in die Gewinnzone kommt, lässt sich an der Amortisationszeit oder dem resultierenden Kapitalwert ablesen.

Der einfache Vergleich von Gestehungskosten und Vergütung führt in die Irre, wenn die Laufzeit der Vergütung kürzer ist als die angesetzte Lebensdauer der Anlage.

Die Firma econzept wird in Kürze eine Upgradeversion erstellen, die die Regelungen des Einspeisegesetzes berücksichtigt. Diese kann von Lizenzinhabern kostenlos bei econzept angefordert werden.

In der Weiterentwicklung des Programms werden diese neuen Anforderungen natürlich in einer Weise Eingang finden, die mögliche Fehleingaben verhindern und Fehlinterpretationen vorbeugen.

Mit sonnigen Grüßen
Volker Jung