Rechtsberatung für Solarstrom-Anlagenbetreiber
vom 31.03.2000 (überholt)mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) am 1.4.00 mit der weltweit einmaligen Mindest-Einspeisevergütung von 99 Pfennige pro Kilowattstunde beginnt in Deutschland ein Boom im Bau von Solarstromanlagen.
Hunderte von Anrufen in der Geschäftsstelle des Solarenergie-Fördervereins (SFV) zeigen uns aber auch, daß viele Elektrizitätsversorgungsunternehmen versuchen, bauwillige Anlagenbetreiber vom Bau ihrer Anlage abzubringen, oder ihnen Einspeiseverträge mit rechtlichen Fußangeln anzubieten oder überhöhte Anschlußkosten zu kassieren oder ihnen einen nachteiligen Anschluß der PV-Anlage an das Hausnetz einzureden. Die uns mitlerweile bekannte Auswahl an Fehlinformationen ist grotesk.
Der Solarenergie-Förderverein hat deshalb mit einer - in diesem Thema versierten - Rechtsanwältin einen Beratervertrag abgeschlossen, der es uns ermöglicht, angemessen auf solche Fehlinformationen und Ansinnen zu reagieren, SOWEIT DIES AUCH FÜR ANDERE Anlagenbetreiber von Interesse sein kann. Probleme und Lösungsvorschläge werden dann - natürlich in anonymisierter Form - öffentlich bekannt gemacht.
Dieser Informationsdienst des SFV ist bis auf weiteres kostenlos.
Sie können sich auch direkt für eine persönliche Beratung an unsere Rechtsanwältin wenden, müssen dann allerdings die Kosten selber tragen.
Die Anschrift der Rechtsanwältin finden Sie am Ende dieser Rundmail.
Abschließend eine Bitte an Sie, sehr geehrte Solarfreunde:
Geben Sie diese Rundmail weiter, damit auch Ihre Bekannten die von uns angebotene Informationsmöglichkeit und unsere Rundmails nutzen können.
Beispiele für die bisher versendeten rundmails können sich Interessenten auf unserer Internetseite http://www.sfv.de ansehen.
Geben Sie aber bitte diesen Tip nur an Menschen weiter, denen Sie zutrauen, daß sie an einer Solarstrom-Anlage interessiert sein könnten. Wir möchten nicht durch wahllose Verbreitung solcher Rundmails die Menge des unerwünschten Datenmülls im Internet vergrößern.
Übrigens, wer sich für den kostenlosen Rundmaildienst anmeldet, sollte wissen, daß er sich leicht wieder abmelden kann.
Ein E-Mail mit dem Subject: "Bitte keine weiteren Rundmails" genügt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck
Unsere Rechtsberaterin:
Rechtsanwältin
Dr. Christina Bönning
Herzogstraße 19, 52070 Aachen
Tel 0241-5152114, Fax 0241-5152138 mailto raeboenning@t-online.de