Umklemmen von PV-Anlagen

vom 29.02.2000


Mit Gültigkeitsbeginn des EEG steigt die Einspeisevergütung - auch für Altanlagen - auf 99 Pf/kWh. Unter dieser Bedingung wird es sinnvoll, den gesamten Solarstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen, nicht nur den überschüssigen Solarstrom.

Vom Gesetzgeber ist dies ausdrücklich gewollt. Siehe dazu EEG § 3 (1) Satz 1:

Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu vergüten.

Bei kleineren Häusern muß dazu der Zähler umgeklemmt werden. Bisher waren zwei Zähler in Reihe geschaltet, nunmehr muß der Solar-Einspeisezähler parallel zum Haushalts-Verbrauchszähler geschaltet werden.

Manche Netzbetreiber verlangen einen dritten Zähler, mit dem eventueller Stromverbrauch der Solaranlage (sollte eigentlich nicht vorkommen) erfaßt werden kann. Hier könnte es mit den Zählerplätzen im Zählerschrank knapp werden. In diesem Fall können Sie stattdessen einen Zähler ohne Rücklaufsperre vorschlagen, der rückwärts zählt, wenn Strom zur Solaranlage hinfließt.


Bei großen Häusern oder Gebäudekomplexen verlangen viele Netzbetreiber eine extra Solarstromleitung, die den Solarstrom von der Solaranlage bis zum Hauptverteiler transportiert.
Solche Leitungen können mehrere Tausend Mark extra kosten. Außerdem sind sie überflüssig, da bereits eine leitende Verbindung von der Solaranlage zum Hauptanschluß besteht.

Der Gesetzgeber hat dazu im besonderen Teil des EEG zu § 10 Absatz 1 im zweiten Satz folgende Erläuterung gegeben:

Soweit zwischen der Anlage und dem abnahmepflichtigen Netz für die allgemeine Versorgung ein weiteres Netz vorhanden ist, das nicht der allgemeinen Versorgung dient (Anmerkung des SFV: nämlich das Hausnetz zur Versorgung des angesprochenen Gebäudekomplexes), so kann dieses für den Anschluß der Anlage im Rahmen des technisch Möglichen genutzt werden. Auf diese Weise werden volkswirtschaftlich unsinnige Kosten vermieden.

Falls Ihr Netzbetreiber dennoch eine unnötige Parallelleistung verlangt, sollten Sie sich zur Wehr setzen. Der SFV wird selber versuchen, an einer seiner eigenen Solaranlagen durch Gerichtsentscheid eine solche überflüssige Leitung zu vermeiden.

Informieren Sie uns bitte, wenn Sie in dieser Hinsicht Probleme bekommen.