Umklemmen von PV-Anlagen
vom 29.02.2000
Mit Gültigkeitsbeginn des EEG steigt die Einspeisevergütung - auch für
Altanlagen - auf 99 Pf/kWh. Unter dieser Bedingung wird es sinnvoll, den
gesamten Solarstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen, nicht nur den
überschüssigen Solarstrom.
Vom Gesetzgeber ist dies ausdrücklich gewollt. Siehe dazu EEG § 3 (1) Satz 1:
Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an
ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen
vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu vergüten.
Bei kleineren Häusern muß dazu der Zähler umgeklemmt werden. Bisher waren
zwei Zähler in Reihe geschaltet, nunmehr muß der Solar-Einspeisezähler
parallel zum Haushalts-Verbrauchszähler geschaltet werden.
Manche Netzbetreiber verlangen einen dritten Zähler, mit dem eventueller
Stromverbrauch der Solaranlage (sollte eigentlich nicht vorkommen) erfaßt
werden kann. Hier könnte es mit den Zählerplätzen im Zählerschrank knapp
werden. In diesem Fall können Sie stattdessen einen Zähler ohne
Rücklaufsperre vorschlagen, der rückwärts zählt, wenn Strom zur Solaranlage
hinfließt.
Bei großen Häusern oder Gebäudekomplexen verlangen viele Netzbetreiber eine
extra Solarstromleitung, die den Solarstrom von der Solaranlage bis zum
Hauptverteiler transportiert.
Solche Leitungen können mehrere Tausend Mark extra kosten. Außerdem sind sie
überflüssig, da bereits eine leitende Verbindung von der Solaranlage zum
Hauptanschluß besteht.
Der Gesetzgeber hat dazu im besonderen Teil des EEG zu § 10 Absatz 1 im
zweiten Satz folgende Erläuterung gegeben:
Soweit zwischen der Anlage und dem abnahmepflichtigen Netz für die
allgemeine Versorgung ein weiteres Netz vorhanden ist, das nicht der
allgemeinen Versorgung dient (Anmerkung des SFV: nämlich das Hausnetz zur
Versorgung des angesprochenen Gebäudekomplexes), so kann dieses für den
Anschluß der Anlage im Rahmen des technisch Möglichen genutzt werden. Auf
diese Weise werden volkswirtschaftlich unsinnige Kosten vermieden.
Falls Ihr Netzbetreiber dennoch eine unnötige Parallelleistung verlangt,
sollten Sie sich zur Wehr setzen. Der SFV wird selber versuchen, an einer
seiner eigenen Solaranlagen durch Gerichtsentscheid eine solche überflüssige
Leitung zu vermeiden.
Informieren Sie uns bitte, wenn Sie in dieser Hinsicht Probleme bekommen.