RWE-Einspeisevertrag ist nicht mit dem SFV abgesprochen

vom 17.02.2001


Sehr geehrte Solarfreunde,

uns liegt ein Schreiben der RWE Net Netzregion NIKE vom Ende Januar an einen Photovoltaik-Anlagenbetreiber vor. Dieses Schreiben enthält die Aussage, dass der beigelegte Einspeisevertrag mit dem Solarenergie-Förderverein abgesprochen sei. Dies ist sachlich nicht richtig. Es gab keine Absprache zwischen RWE Net und dem Solarenergie-Förderverein zu diesem Thema. Der Wortlaut des Einspeisevertrags ist vielmehr das Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen RWE Net und einigen Anlagenbetreibern, die von Rechtsanwältin Dr. Bönning vertreten wurden, die in diesem Fall nicht im Auftrage des Solarenergie-Fördervereins (SFV) tätig war.

Der SFV hat sich deswegen an die RWE Net AG gewandt mit folgender Feststellung und folgender Bitte:


Dem Vertragsinhalt können wir nur zustimmen, wenn zwei Bestimmungen geändert würden.

1.

Die in Punkt 8.1. enthaltene Bestimmung ist für uns aus psychologischen Gründen nicht akzeptabel. Wir beanstanden die "gutsherrnmäßige" Diktion, die dem Anlagenbetreiber seine Unbedeutendheit und Ohnmacht signalisiert.
Dies ist nicht der Ton, in dem der große Partner mit dem kleinen umgehen sollte.
Punkt 8.1 lautet: "Änderungen des Vertrages, insbesondere der Ergänzenden Bestimmungen der RWE Plus zur AVBEltV sowie der Technischen Anschlussbedingungen der RWE Net AG (TAB) wird RWE Net dem Anlagenbetreiber jeweils schriftlich mitteilen. Sofern der Anlagenbetreiber mit den mitgeteilten Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm das Recht zu, den Vertrag zum Ende des der schriftlichen Mitteilung folgenden Monats zu kündigen."
Wir schlagen vor, diese Bestimmung wie folgt umzuformulieren: "8.1 Änderungen der technischen Bestimmungen der RWE Plus zur AVBEltV sowie der Technischen Anschlussbedingungen der RWE Net AG (TAB) wird der Anlagenbetreiber nach schriftlicher Aufforderung befolgen. Soweit diese Änderungen im Interesse der technischen Sicherheit unabweisbar sind, trägt die Kosten der Anlagenbetreiber. Die Kosten für alle sonstigen von ihm geforderten Änderungen trägt der Netzbetreiber."

2.

Die in Punkt 4.4 enthaltene Bestimmung, wonach der Anlagenbetreiber ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 90 Euro pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen hat, wenn er direkt in die Hausinstallation einspeist, erscheint uns unangemessen. Mehrkosten gegenüber einer direkten Einspeisung in das RWE-Netz ergeben sich doch nur dann, wenn mit dem Betreiber des Hausnetzes eine Leistungsmessung für den Strombezug vereinbart wurde. In allen übrigen Fällen ist kein gerätetechnischer Mehraufwand gegeben. Es erfolgt dann lediglich eine zusätzliche Addition von Zahlenwerten in der Abrechnung des Strombezugs.

Vielleicht lässt sich eine Einigung erzielen, indem unter Punkt 4.3 hinter dem Wort "Hausinstallation" zur Klarstellung die Erläuterung "und ist für den Strombezug eine Leistungsmessung vereinbart" eingefügt wird.

Soweit aus unserem Schreiben an die RWE Net AG.

Wir werden Sie informieren, wenn RWE Net AG auf unseren Vorschlag antwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck