Zu der Regelung unter 10.3 sei angemerkt, daß mit dem Vertrag natürlich alle
anderen Verträge für die Einspeisung an der Einspeisestelle, die zuvor mit
RWE Net und dem Anlagenbetreiber geschlossen wurden, enden. Dies ist meines
Erachtens eine Selbstverständlichkeit, da der Vertrag einen anderen
Einspeisevertrag oder eine ähnliche Vereinbarung ersetzt. Wer jedoch nach
einem alten Vertrag von seinem Stadtwerk, das den RWE Net AG-Vertrag nutzt,
eine höhere Einspeisevergütung verlangen kann, sollte sich sehr gut
überlegen, ob er diesen Vertrag austauscht.