Kommentar
vom 16.01.2001Mit der Vertragsunterzeichnung verzichtet man in keinster Weise auf Rechte, die einem das EEG einräumt. Die Erwähnung des 31.12.2020 spiegelt den Vertrauensschutz des Anlagenbetreibers wieder. Er selber kann den Vertrag zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat kündigen. RWE Net ist nur aus wichtigem Grund berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
(Anmerkung des SFV: das Datum 31.12.2020 gilt natürlich nur für Verträge, die im Jahr 2000 abgeschlossen wurden. Wenn der Vertragsabschluss n Jahre später erfolgt, liegt natürlich auch das Vertragsende n Jahre später.)