Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Auch dies ist meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit. Mängel dürfen dazu führen, daß RWE Net AG trotz des EEG berechtigt ist, die Anlage vom Netz zu nehmen. Dies entspricht dem Bedürfnis der Allgemeinheit und Dritter an dem störungsfreien Betrieb des Netzes.