Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Wenn der Solaranlagenbetreiber z. B. die Nennleistung seiner Anlage erhöht, bedarf er zur Durchführung der Zustimmung der RWE Net AG. Der eine oder andere wird hier jetzt befürchten, daß RWE Net AG möglicherweise den Ausbau der Solarenergie so blockieren wird. Man muß aber auch hier daran denken, daß RWE Net auch ein Interesse daran hat, zu wissen, wenn Änderungen an der Eigenerzeugungsanlage vorgenommen werden. Die Zustimmung kann nicht willkürlich versagt werden. Schließlich müssen Erhöhungen der Nennleistung der Eigenerzeugungsanlage nach EEG toleriert werden.
Andererseits ist zu beachten, dass nach dem 31.12.2001 und in den folgenden Jahren für Anlagen, die dann neu ans Netz gehen, die Mindestvergütung abgesenkt wird.