Wenn der Solaranlagenbetreiber z. B. die Nennleistung seiner Anlage erhöht,
bedarf er zur Durchführung der Zustimmung der RWE Net AG. Der eine oder
andere wird hier jetzt befürchten, daß RWE Net AG möglicherweise den Ausbau der
Solarenergie so blockieren wird. Man muß aber auch hier daran denken, daß
RWE Net auch ein Interesse daran hat, zu wissen, wenn Änderungen an der
Eigenerzeugungsanlage vorgenommen werden. Die Zustimmung kann nicht
willkürlich versagt werden. Schließlich müssen Erhöhungen der
Nennleistung der Eigenerzeugungsanlage nach EEG toleriert werden.
Andererseits ist zu beachten, dass nach dem 31.12.2001 und
in den folgenden Jahren für Anlagen, die dann neu ans Netz gehen, die
Mindestvergütung abgesenkt wird.