Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Es wird hier durch den Vertrag geregelt, daß RWE Net AG den Zähler stellt.
Dies hat für Solaranlagenbetreiber Vor- und Nachteile. Der Nachteil besteht darin, dass er vermutlich finanziell besser stände, wenn er selber den Zähler kaufen und ablesen würde und die Rechnung selber schreiben würde.
Auf der anderen Seite muß er sich mit Problemen bei der Meßeinrichtung nicht mehr herumschlagen. Darüber hinaus erfolgt durch RWE Net AG die Abrechnung.
Hierzu wäre grundsätzlich der Solaranlagenbetreiber verpflichtet.