Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Diese Vorschrift ist nicht zu beanstanden. Wer als Solaranlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig ist, erhält 99 Pf plus Mehrwertsteuer. Da nicht alle Solaranlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig sind, ist RWE Net AG darauf angewiesen, daß dies gegenüber RWE Net AG erklärt wird. Dies stellt für den Solaranlagenbetreiber keine besondere Belastung dar.