Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Der Vertrag wird durch die Angabe der Eigenerzeugungsanlage genauer bestimmt.
Auch hier sollte auf korrekte Bezeichnung geachtet werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Vertragstext geändert werden muß, wenn die Nennleistung der Anlage geändert wird.