Zu diesen einleitenden Worten ist nicht viel auszuführen. Die Vertragsparteien
und der Standort der Anlage werden bezeichnet. Auf eine korrekte Bezeichnung
des Eigenerzeugungsanlagen-Betreibers ist zu achten. Schließlich ist er der
Vertragspartner und damit Verpflichteter und Anspruchsberechtigter.