Mehrwertsteuer darf nicht jeder erheben

vom 05.01.2001


Ein Nachtrag noch zu unserer Betreibermail 36/00 vom 05.01.01:
Nur derjenige darf vom Netzbetreiber die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, MwSt) verlangen, der die Vorsteuerabzugsberechtigung hat.


Die Vorsteuerabzugsberechtigung steht jedem Solaranlagenbetreiber zu, der den Solarstrom vollständig ins Netz einspeist. Er erzielt regelmäßige Einnahmen (Einnahmen bitte nicht verwechseln mit Gewinn) und gilt deshalb als Unternehmer.

Die Vorsteuerabzugsberechtigung hat Vorteile:

- Die MwSt. beim Kauf der Solaranlage bekommt man vom Finanzamt zurück.
- Auch die MwSt. bei Reparaturen und Wartungsarbeiten bekommt man vom Finanzamt zurück.

Die Vorsteuerabzugsberechtigung hat aber auch Nachteile:

- Der Betreiber muss dem Netzbetreiber zuzüglich zu den 99 Pf/kWh auch noch die MwSt. in Rechnung stellen.

- Er darf sie aber nicht behalten, sondern er muss sie an das Finanzamt abführen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck