Warnung vor Rückzahlungsklausel in Einspeise-Verträgen

vom 14.11.2000 (überholt)


Die Einspeiseverträge der EnBW sowie des Elektrizitätswerks Wennenmühle Schörger KG enthalten folgende versteckte Rückzahlungsklausel:

4.Vergütung, Meßpreis

...

Sollten die im EEG enthaltenen Mindest-Vergütungssätze geändert werden, wird die Vergütung im Rahmen dieses Vertrages entsprechend angepaßt. Dies gilt auch für den Fall, daß sich die Mindest-Vergütungssätze im Nachhinein als anpassungsbedürftig bzw. unwirksam erweisen. In diesem Fall erfolgt ein entsprechender Ausgleich.


Unsere Rechtsanwältin, Frau Dr. Christina Bönning, warnt vor der Unterzeichnung dieser Klausel.


Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck <