Warnung vor Rückzahlungsklausel in Einspeise-Verträgen
vom 14.11.2000 (überholt)
4.Vergütung, Meßpreis
...
Sollten die im EEG enthaltenen Mindest-Vergütungssätze geändert werden, wird die Vergütung im Rahmen dieses Vertrages entsprechend angepaßt. Dies gilt auch für den Fall, daß sich die Mindest-Vergütungssätze im Nachhinein als anpassungsbedürftig bzw. unwirksam erweisen. In diesem Fall erfolgt ein entsprechender Ausgleich.
Unsere Rechtsanwältin, Frau Dr. Christina Bönning, warnt vor der Unterzeichnung dieser Klausel.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck <