Einspeiseverträge mit VEW

vom 16.09.2000


Sehr geehrte Solarfreunde,

Bei unserer Rechtsanwältin, Frau Dr. Bönning und uns gingen in diesen Tagen einige Anfragen zu den Einspeiseverträgen mit VEW Energie ein.

Solaranlagenbetreiber machten uns darauf aufmerksam, dass Herr Waldhelm von der VEW darauf verweist, dass der VEW-Einspeisevertrag von Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning und dem SFV gebilligt werde.

Diese Darstellung ist so nicht vollständig.

Es ist richtig, dass Frau Dr. Bönning im Auftrag eines Anlagenbetreibers mit VEW in der ersten Jahreshälfte über den Vertragsinhalt verhandelt hat und einige Verbesserungen erreicht hat. Der SFV wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Anlagenbetreibers über das Ergebnis dieser Verhandlungen informiert.

Der Eindruck ist allerdings unrichtig, dass alle beanstandeten Passagen im Sinne des Mandanten oder des SFV verbessert wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck