Baubeginn vor 100.000 Dächer-Bewilligung zulässig

vom 05.08.2000 (überholt)


Sehr geehrte Solarfreunde,

Als Reaktion auf unsere Anregung, mit dem Bau einer Solaranlage sofort nach Antragstellung auf einen 100.000 Dächer-Kredit zu beginnen, kamen mehrfach zweifelnde Anfragen. Es wurde befürchtet, daß der Anlagen- betreiber seinen Kreditanspruch verliert, wenn er vor Bewilligung des Kredits mit dem Bau beginnt.

Um diese Befürchtung auszuräumen, zitiere ich wörtlich aus dem Bundes- anzeiger vom 27.5.00, Seite 9981. Dort unter 4. Antragsverfahren, zweiter Absatz:

"Mit dem zu finanzierenden Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden."

Zusätzlich haben wir noch im Juli 00 bei der KfW telefonisch nachgefragt.
Die Auskunft lautete sinngemäß:
Ein Baubeginn in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung des Kredits ist nicht förderschädlich. Allerdings handelt der Antragsteller auf eigenes Risiko, denn er kann ja nicht vorhersehen, ob sein Kredit tatsächlich bewilligt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck