Einspeisevertrage mit Erstattungsverpflichtung
vom 22.05.2000in einigen Einspeiseverträgen z.B. des RWE findet sich folgender Passus:
"Sollte sich ergeben, daß das EEG in Teilen oder im Ganzen unanwendbar oder rechtswidrig ist, so wird der Eigenanlagenbetreiber zuviel gezahlte Beträge der RWE-Energie erstatten."
Unsere Rechtsberaterin, Frau Dr. Bönning, warnt davor, solche Verpflichtungen zu unterschreiben. Eine solche Klausel darf man zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck